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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1984 - 4 B 272/83 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.06.1984 - 4 B 272/83 (https://dejure.org/1984,18990)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 4 B 272/83 (https://dejure.org/1984,18990)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Kassel, 22.01.2004 - 7 G 130/04 Rn. 7 Insoweit ist ein Anordnungsgrund, also die Dringlichkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, glaubhaft gemacht, weil der Pflegeplatz in dem Seniorenzentrum Haus G. in V. dem Antragsteller nur bis zum 23.01.2004 freigehalten wird und nicht absehbar ist, wann für den Antragsteller wieder ein Pflegeplatz am Wohnort seiner Tochter zur Verfügung steht, und es dem Antragsteller auch nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens auf den gewünschten Kontakt mit seinen Angehörigen und insbesondere die dadurch mögliche Begleitung und Unterstützung seiner Pflege abzuwarten (ebenso: OVG Lüneburg, B.v. 14.06.1984 - 4 B 272/83 - FEVS 34, S. 61 ff., 64, wo die Hilfeempfängerin nicht einmal pflegebedürftig war, sondern lediglich der Wunsch bestand, in ein Alten- und Pflegeheim am Wohnort der Tochter umzuziehen).
Deshalb hat das OVG Lüneburg in dem bereits zitierten Beschluss vom 14.06.1984 (a.a.O., S. 62 f.) bei einer nicht pflegebedürftigen Hilfeempfängerin die Angemessenheit ihres Wunsches, in ein Heim am Wohnort ihrer Tochter umzuziehen, gemäß § 3 Abs. 2 BSHG bejaht und den Sozialhilfeträger zur Übernahme der dadurch entstehenden Mehrkosten verpflichtet.
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95
Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von …
Dies macht es nach Auffassung des Senats jedoch grundsätzlich erforderlich, beim Kostenvergleich die Kosten der gewünschten Hilfe den Kosten gegenüberzustellen, die durch die vom Sozialhilfeträger konkret angebotene Hilfe verursacht werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.06.1984 - 4 B 272/83 -, FEVS 34, 61 und Neumann, Das Wunsch- und Wahlrecht des Sozialhilfeberechtigten auf Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, RsDE 1, 6ff.). - LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 3132/06 Erforderlich ist daher ein Kostenvergleich, in dem die Kosten der gewünschten Hilfe den Kosten gegenüber gestellt werden, die durch die vom Sozialhilfeträger konkret angebotene Hilfe verursacht werden (BVerwG, Beschluss vom 6. August 1992 - 5 B 97.91 - Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 11; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.1997 - 6 S 775/95 - FEVS 48, 86; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 1984 - 4 B 272/83 - FEVS 34, 61).
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