Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,872
BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2009,872)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2009,872)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2009,872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 29 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 3; BauNVO § 11 Abs. 3
    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Vermutungsregel; Verkaufsfläche.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 29 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 3
    Erweiterung; Gesamtvorhaben; Großflächiger Einzelhandel; Verkaufsfläche; Vermutungsregel; schädliche Auswirkungen; zentraler Versorgungsbereich

  • Judicialis

    BauNVO § 11 Abs. 3; ; BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 11 Abs. 3 S. 3 und 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich; Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche Auswirkungen auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 29 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 3; BauNVO § 11 Abs. 3
    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Vermutungsregel; Verkaufsfläche

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 29 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 3; BauNVO § 11 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Geltung des § 11 Abs. 3 S. 3 und 4 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich; Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz für künftige schädliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung eines Lebensmittelmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters - Schädliche Auswirkungen auf die zentrale Infrastruktur beachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Außerhalb der Innenstadt unzulässig? (IBR 2009, 547)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 779
  • NZBau 2009, 501
  • DVBl 2009, 600
  • DÖV 2009, 465
  • BauR 2009, 854
  • BauR 2009, 944
  • ZfBR 2009, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 24).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 - BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 - BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 - BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 - BVerwG 4 B 106.99 - BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 - BVerwG 4 B 72.05 - BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    Denn das Oberverwaltungsgericht hat - anders als in der Sache BVerwG 4 B 5.09 - nicht angenommen, dass das Vorhaben dem zentralen Versorgungsbereich zuzurechnen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
    Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat diese Grundsätze in seinem Urteil vom 5. November 2007 - 1 A 10351/07 - ([...]), auf das sich die Beschwerde beruft, nicht in Zweifel gezogen; es hat sie seiner Entscheidung vielmehr ausdrücklich zugrunde gelegt (…a.a.O. Rn. 37).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; …

    Diese Vermutungsregel gilt auch in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB (Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9).

    Sind im Einzugsbereich des zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen auch diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08

    Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarkts - schädliche …

    Ein tatsächlich vorhandener zentraler Versorgungsbereich kann durch ein (rechtsverbindliche Festsetzungen entbehrendes) städtebauliches Zentrenkonzept mit Wirkung für § 34 Abs. 3 BauGB weder eingeschränkt noch erweitert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, a.a.O. und juris, Rn. 6 f.).

    Als Maßstab hierfür kann der zu erwartende Kaufkraftabfluss herangezogen werden, wobei alle städtebaulichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.10.2007, a.a.O. und juris, Rn. 16; Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9).

    Aufschlüsse bieten können bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 9;… Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, nur juris, Rn. 9).

    Die Änderung einer baulichen Anlage, die der Erweiterung eines Lebensmittelmarkts dient, ist demnach mit § 34 Abs. 3 BauGB nur dann vereinbar, wenn von dem Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt, d.h. von dem erweiterten Lebensmittelmarkt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 5;… Beschluss vom 29.11.2005, NVwZ 2006, 340 und juris, Rn. 4 f.).

    Weil bei der Prognose der Auswirkungen von der gegebenen städtebaulichen Situation auszugehen ist, wird diese nicht nur von den anderen vorhandenen Einzelhandelsbetrieben, sondern auch durch den Betrieb, dessen Erweiterung beabsichtigt ist, in seinem bisherigen Bestand geprägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 6).

    Auch dieser Umstand vermag nach Auffassung des Senats indes eine Attraktivitätssteigerung gegenüber anderen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zu begründen, weil die Zugänglichkeit zu den Produkten freier gestaltet werden kann, was ggf. auch durch den Wegfall von Nachsortiervorgängen während des Geschäftsbetriebs begünstigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, BauR 2009, 944 und juris, Rn. 6).

    Wenn auch diese Regelungen im unbeplanten Innenbereich nicht unmittelbar Anwendung finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.2009, a.a.O. und juris, Rn. 9 bis 11), so kann die deutliche Überschreitung der dort enthaltenen 1.200 m²-Grenze durch das Vorhaben der Klägerin doch als weiterer Beleg für dessen Schädlichkeit berücksichtigt werden.

  • BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 1.23

    Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen …

    Die Zulässigkeitskriterien der Absätze 1 und 2 nehmen - ungeachtet der Frage einer Anwendbarkeit des § 11 Abs. 3 BauNVO im Rahmen von Absatz 2 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9;… offengelassen im Urteil vom 16. September 2010 - 4 C 7.10 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 212 Rn. 16) - lediglich die nähere Umgebung in den Blick.

    Während der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten und privilegierten Vorhaben vorbehalten ist, vollzieht sich die eigentliche Siedlungstätigkeit in Bebauungsplangebieten oder im unbeplanten Innenbereich, die hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB normativ gleichgestellt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 4 B 3.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,94848
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2010,94848)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2010 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2010,94848)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 4 B 3.09 (https://dejure.org/2010,94848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,94848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht