Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtvorliegens der grundsätzlichen Bedeutung; Frage nach den Folgen des Entfallens der Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre während ihrer Geltungsdauer als solche von grundsätzlicher Bedeutung; Erforderlichkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 7 A 2536/06
- BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.04.2003 - 4 B 75.02
Voraussetzungen für eine und zulässige Dauer einer Zurückstellung von Baugesuchen
Auszug aus BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08
Rn. 4 Gibt eine Gemeinde nach dem Erlass einer Veränderungssperre die zu sichernde Planung, aus welchen Gründen auch immer, auf, entfällt das erforderliche Sicherungsbedürfnis und damit eine der Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre (Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 - BRS 54 Nr. 73, vom 9. April 2003 - BVerwG 4 B 75.02 - juris Rn. 9, vom 31. Mai 2005 - BVerwG 4 BN 25.05 - BRS 69 Nr. 120 und vom 10. Oktober 2007 - BVerwG 4 BN 36.07 - BauR 2008, 328).Unter welchen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass die Gemeinde ihre ursprünglichen Planungsabsichten endgültig aufgegeben hat, bestimmt sich nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls (Beschluss vom 9. April 2003 a.a.O.).
- BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08
Rn. 4 Gibt eine Gemeinde nach dem Erlass einer Veränderungssperre die zu sichernde Planung, aus welchen Gründen auch immer, auf, entfällt das erforderliche Sicherungsbedürfnis und damit eine der Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre (…Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 - BRS 54 Nr. 73, vom 9. April 2003 - BVerwG 4 B 75.02 - juris Rn. 9, vom 31. Mai 2005 - BVerwG 4 BN 25.05 - BRS 69 Nr. 120 und vom 10. Oktober 2007 - BVerwG 4 BN 36.07 - BauR 2008, 328). - BVerwG, 31.05.2005 - 4 BN 25.05
Zeitpunkt für das Unwirksamwerden einer Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08
Rn. 4 Gibt eine Gemeinde nach dem Erlass einer Veränderungssperre die zu sichernde Planung, aus welchen Gründen auch immer, auf, entfällt das erforderliche Sicherungsbedürfnis und damit eine der Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre (…Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 - BRS 54 Nr. 73, vom 9. April 2003 - BVerwG 4 B 75.02 - juris Rn. 9, vom 31. Mai 2005 - BVerwG 4 BN 25.05 - BRS 69 Nr. 120 und vom 10. Oktober 2007 - BVerwG 4 BN 36.07 - BauR 2008, 328). - BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92
Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08
Rn. 4 Gibt eine Gemeinde nach dem Erlass einer Veränderungssperre die zu sichernde Planung, aus welchen Gründen auch immer, auf, entfällt das erforderliche Sicherungsbedürfnis und damit eine der Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre (Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 - BRS 54 Nr. 73, vom 9. April 2003 - BVerwG 4 B 75.02 - juris Rn. 9, vom 31. Mai 2005 - BVerwG 4 BN 25.05 - BRS 69 Nr. 120 und vom 10. Oktober 2007 - BVerwG 4 BN 36.07 - BauR 2008, 328).
- BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich …
Rn. 9 b) Auch eine Abweichung von den Beschlüssen vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - (ZfBR 2010, 787), vom 9. April 2003 - 4 B 75.02 - (juris) und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31.08 - (juris) legt die Beschwerde nicht dar.Rn. 10 Die Beschlüsse vom 9. April 2003 (…a. a. O.) und vom 26. Mai 2008 (a. a. O.) befassen sich mit dem Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses für eine Bebauungsplanung als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre bzw. für die Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB, wenn die Gemeinde die zu sichernde Planung zwischenzeitlich aufgegeben hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2011 - 1 C 10216/11
Normenkontrollverfahren; Anerkenntnisurteil; Beachtung einer Veränderungssperre
Unter welchen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass die Kommune ihre ursprünglichen Planungsabsichten endgültig aufgegeben hat, bestimmt sich jedoch nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles (BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2003 - 4 B 75.02 - und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31.08 - beide in juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 1 A 11498/20
Änderung einer vorhandenen Planung; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
Rn. 49 (1) Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass ein Bebauungsplan auch (allein) durch die offenkundige endgültige Aufgabe der Planungsabsicht seitens der Gemeinde funktionslos werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010, a. a. O., Rn. 11, und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31/08 -, juris,.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 31.08 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 31.08
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 C 13.09
- BVerwG, 01.04.2009 - 2 C 13.09
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