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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21799
VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02 (https://dejure.org/2002,21799)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 B 3205/02 (https://dejure.org/2002,21799)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 B 3205/02 (https://dejure.org/2002,21799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerspruch eines Nachbarn gegen die Nutzungsänderung eines Gebäudes in einem anderen Bauplanungsbereich wegen des damit einhergehenden Lärms durch Besucher.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 1 BauNVO; § 34 Abs 1 BBauG
    Baugenehmigung; Baumaßnahme; Belästigung; Besucher; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm; Nachbarschutz; Passanten; Rücksichtnahme: Verkehrsgeräusche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Nach dem Urteil des BVerwG vom 27. August 1998 (- 4 C 5.98 -, BauR 1999, 152) bieten allerdings die TA-Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 brauchbare Anhaltspunkte für die Bemessung der Zumutbarkeit der mit einem solchen anlagenbezogenen verkehrverbundenen Lärmbeeinträchtigungen.

    Bei der deshalb vorzunehmenden vorläufigen Interessenabwägung geht die erkennende Kammer davon aus, dass angesichts der Nähe der Stellplatzanlage zum Grundstück der Antragstellerin Parkverkehr im Zusammenhang mit der Nutzung des ...grundstückes dem Vorhaben im Grundsatz zurechenbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, aaO.) ist, auch wenn auf demselben Stellplatzgelände eine "Vermischung mit dem übrigen" - ruhenden - "Verkehr" (7.4, 2. Abs. der TA-Lärm) erfolgt.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Im Grenzbereich unterschiedlicher Baugebiete ist die Nutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die sich bei der Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle in der Bildung eines Mittelwerts äußert (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung, …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Entsprechendes gilt in unbeplanten Gebieten nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Baugebietsvorschriften der BauNVO, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem dieser Baugebiete entspricht (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 -, BauR 1999, 32).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Der nachbarschützende Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Februar 2002 - 4 C 23.98 -, NVwZ 2000, 1054) grundsätzlich nur Eigentümern von Grundstücken im Bereich desselben Bebauungsplans zu, und dort nur, soweit die Planbetroffenen im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke durch dieselbe Gebietsfestsetzung verbunden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1994 - 4 B 2746/93

    Sperrzeit; Gaststätte; Lärm; Vorverlegung; Verkehrslärm; Nachtruhe; Besucher; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des OVG Münster vom 25. Januar 1994 (- 4 B 2746/93 -, NVwZ-RR 1995, 27) greift insoweit nicht durch.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1994 - 1 M 4954/94

    Lärmschutzauflagen zu einer Baugenehmigung;; Baugenehmigung; Konfliktbewältigung; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Bei offenkundigen Konfliktlagen im Nachbarschaftsverhältnis hat die Baugenehmigung zur Sicherung des Gebots der Konfliktbewältigung (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 25. November 1994 - 1 M 4954/94 -) sicherzustellen, dass von dem Vorhaben keine unzulässigen Belästigungen oder Störungen ausgehen.
  • VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3373/02

    Allgemeines Wohngebiet; Baugenehmigung; Baumaßnahme; Belästigung; Besucher; Gebot …

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Rechtsstreits und des Parallelverfahrens 4 B 3373/02 sowie auf die zu beiden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin ergänzend Bezug genommen.
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

    Hinzu kommt, dass sich das Grundstück der Kläger am Rand des faktischen allgemeinen Wohngebiets befindet und dass es durch die Grenzlage zum benachbarten Sondergebiet mit dem dort schon bislang untergebrachten Schul- und Sportbetrieb bereits nicht unerheblich vorbelastet ist, was sich gleichfalls negativ auf das den Klägern zuzugestehende Schutzniveau auswirkt (so ausdrücklich zu einem an ein Wohngebiet grenzenden Sondergebiet für ein Schulzentrum: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 3242/96 -, NVwZ 1999, 85; vgl. dazu etwa auch VG Oldenburg, Beschluss vom 03.12.2002 - 4 B 3205/02 - BayVGH, Urteil vom 03.02.2000 - 1 B 98.1603 - BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523).
  • VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3373/02

    Allgemeines Wohngebiet; Baugenehmigung; Baumaßnahme; Belästigung; Besucher; Gebot …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Rechtsstreits und des Parallelverfahrens 4 B 3205/02 sowie auf die zu beiden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin ergänzend Bezug genommen.
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