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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 10.01.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1677
BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast des Einwendenden; Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
    Deswegen ist er auch beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung, abgesehen davon, daß eine Behörde, gerade wenn sie über keinerlei Bauakten für ein bestimmtes Bauvorhaben verfügt, in der Regel schon deswegen nicht in der Lage ist, positiv das Nichtvorliegen einer Baugenehmigung nachzuweisen (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Nr. 13 = BRS 35 Nr. 206).
  • BVerwG, 09.03.1954 - I C 47.53

    Einschränkungsmöglichkeit des Grundrechts der Berufsfreiheit durch das …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
    Die Beschwerde ist unzulässig; sie macht zwar eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend, unterläßt es jedoch, eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts herauszuarbeiten, die hier mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung zu klären wäre (vgl. dazu BVerwGE 1 90 ).
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines …

    Erweist sich als unaufklärbar, wann der von einer Untersagungsverfügung Betroffene die beanstandete Nutzung aufgenommen hat und ob er dementsprechend aus Gründen der formellen oder materiellen Legalität Bestandsschutz genießt, so geht das zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschluß vom 19. Februar 1988 - BVerwG 4 B 33.88 - unveröffentl.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Rn. 40 Grundsätzlich gilt, dass ein Ordnungspflichtiger, der sich gegenüber einer bauaufsichtlichen Verfügung auf (gegebenenfalls nur materiellen) Bestandsschutz beruft, für die behauptete Rechtmäßigkeit der Anlage beweispflichtig ist und im Falle der Unaufklärbarkeit die (materielle) Beweislast trägt (vgl. z. B. BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, BauR 1979, 228 und juris, Rn. 14 sowie Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteile vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 -, BauR 2014, 667 = juris Rn. 80, und vom 29. März 2012 - 2 A 83/11 -, juris Rn. 59, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 A 848/10 -, juris Rn. 17.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.01.1989 - 4 B 33.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,35740
OVG Berlin, 10.01.1989 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1989,35740)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.01.1989 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1989,35740)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1989,35740)
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