Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Berücksichtigung des bisherigen Vorgehens einer Gemeinde bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre bzw. des Vorliegens einer rechtswidrigen Verhinderungsplanung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Berücksichtigung des bisherigen Vorgehens einer Gemeinde bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre bzw. des Vorliegens einer rechtswidrigen Verhinderungsplanung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.11.2007 - 4 E 3298/06
- VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
- BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09
Rn. 10 Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr). - BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05
Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09
Die Klägerin legt nicht dar, dass der Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, eine Veränderungssperre dürfe u.a. dann nicht erlassen werden, wenn rechtliche Mängel der Planung schlechterdings nicht behebbar seien (Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 61.05 -), der Fortentwicklung bedarf.
- VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18
Kein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in einem Gewerbegebiet
Die von der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - zurück.Aus diesem Grund wurde auch in dem vor dem Senat unter dem Az. 3 A 1207/08 geführten Berufungsverfahren, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 4 B 34.09 - seinen Abschluss gefunden hat, zwischen den Beteiligten die von dem Senat verneinte Frage diskutiert, ob es sich bei den Planungen der Beklagten um eine - unzulässige - Verhinderungsplanung handelt.
- VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 10.230
Normenkontrollantrag; Veränderungssperre
Das Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 1.10.2009 - 4 B 34/09 - NVwZ 2010, 42) spricht hingegen von der Möglichkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung auch einer Veränderungssperre. - VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Allerdings kann insoweit auch ein früheres Vorgehen einer Gemeinde - hier: die bereits im Raumordnungsverfahren bzw. spätestens 2017 bestehende Abwehrhaltung - zu berücksichtigen sein, wenn es darum geht, ob allein der Wille zur Verhinderung des Bauvorhabens der maßgebliche Impuls und alleiniger Hauptzweck des planerischen Tätigwerdens ist (BVerwG, Beschluss vom 12.05.2009 - 4 B 34.09 - juris Rn. 3).
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