Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Baulast - Möglichkeit der Belastung von Miteigentumsanteilen mit einer Baulast - Öffentliche Baulast als eigenständiges Rechtsinstitut des Landesrechts - Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Verletzung der dem Berufungsgericht obliegenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1993 - 8 S 2595/93
- BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 218.92
Baulast im Verfahren der Zwangsversteigerung
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Das Beschwerdegericht hat in dem von der Beschwerde in anderem Zusammenhang zitierten Beschluß vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 4 B 218.92 - (NJW 1993, 480) unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung erneut ausgeführt, daß die öffentliche Baulast ein eigenständiges Rechtsinstitut des Landesrechts ist.Fragen des Zwangsversteigerungsrechts, auf die die als divergierend bezeichnete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1992 (a.a.O.) eingeht, haben im berufungsgerichtlichen Verfahren ersichtlich keine Rolle gespielt; das Berufungsgericht hat sich damit weder befaßt noch hat es einen hierauf bezogenen Rechtssatz aufgestellt.
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Das Verwaltungsgericht beruft sich für seine Rechtsauffassung, zur wirksamen Baulastbestellung bedürfe es der Erklärung aller Miteigentümer, auf eine veröffentlichte, den Klägern bekannte Entscheidung des Senats des Berufungsgerichts (Urteil vom 1. Juni 1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786 ), der über die Berufung der Kläger zu entscheiden hatte. - BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91
Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Spielen im Berufungsverfahren Gesichtspunkte eine rechtlich entscheidende Rolle, die im Verwaltungsverfahren sowie vom Verwaltungsgericht nicht gesehen und erörtert worden sind, so muß das Berufungsgericht die Verfahrensbeteiligten darauf hinweisen, ganz besonders dann, wenn sich die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt haben (BVerwG, Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43). - BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77
Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Gleiches gilt, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung diametral anders begründet als das Verwaltungsgericht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Kläger jedenfalls angesichts der bisherigen Rechtsprechung dieses Spruchkörpers nicht zu rechnen brauchten (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30).
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren - subjektives Recht auf gerechte …
In seinem jüngeren Beschluß vom 28.7.1994 - 4 B 34.94 (NVwZ 1995, 598) - ist zwar von einem "subjektiven Recht aller Planbetroffenen ... auf eine gerechte Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen einer (Bauleit-)Planung" die Rede. - BVerwG, 19.04.2011 - 4 BN 4.11
Gehörsverletzung bei deutlichem Hinweis der Kenntnisnahme durch das Gericht auf …
Um dem Rechtsstreit keine Wendung zu geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt nicht zu rechnen brauchten, muss es in nachfolgenden Verfahren zu demselben Streitgegenstand die Beteiligten vor einer gegenteiligen Entscheidung davon unterrichten, dass es möglicherweise an der geäußerten Rechtsauffassung und/oder Sachverhaltswürdigung nicht festhalten wird (…Beschluss vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; vgl. auch Beschluss vom 8. Juni 1994 - BVerwG 4 B 34.94 - juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 20.04.2021 - 4 B 42.20
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Eines Hinweises kann es bedürfen, wenn andernfalls eine Überraschungsentscheidung droht, etwa weil Gesichtspunkte im Berufungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen, die im Verwaltungsverfahren sowie vom Verwaltungsgericht nicht gesehen und erörtert worden sind oder weil das Berufungsgericht seine Entscheidung diametral anders begründet als das Verwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 4 B 34.94 - juris Rn. 14 f. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94
Rechtswirkungen einer auf den Miteigentumsanteil beschränkten Baulastbestellung …
Rn. 14 Auf die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 8.6.1994 - 4 B 34.94 - das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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