Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Zulassung der Revision - Erteilung eines positiven Vorbescheides über die bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens - Bedeutung einer Baugenehmigung - Vermeidung der Entstehung einer Splittersiedlung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 2 und 3 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3
Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1971 - VIII 765/69
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1971 - VIII 795/69
- BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Papierfundstellen
- BauR 1972, 286
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1963 - VII A 351/62
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Darauf bezieht sich auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1963 - VII A 351/62 - (OVGE 18, 224; BRS 14 S. 47), die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - in BVerwGE 27, 137 [139]).Im übrigen kommt hinzu, daß auch beim öffentlichen Belang der Vermeidung einer zu befürchtenden Splittersiedlung die Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung ausschließlich zu Lasten des Bauwerbers stattfindet, also auch hier gerade nicht in der Weise eingreift, in der es der Kläger für sein Vorhaben in Anspruch nehmen möchte (so auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1963 a.a.O.).
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Darauf bezieht sich auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1963 - VII A 351/62 - (OVGE 18, 224; BRS 14 S. 47), die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - in BVerwGE 27, 137 [139]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nur dann, "wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 [91]).
- BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65
Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Die Bedeutung einer Baugenehmigung besteht - von der mit ihr erfolgenden Freigabe des Vorhabens abgesehen - in der Erklärung, "daß das Vorhaben mit dem (gesamten) im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden Öffentlichen Recht übereinstimmt" (Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - in BVerwGE 26, 287 [288]). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Das trifft gerade nicht schon deshalb zu, weil die Beurteilung eines konkreten Einzelfalles gewisse Unwägbarkeiten einschließt und infolgedessen andere Lösungsmöglichkeiten nicht schon von vornherein und ohne weiteres ausscheiden mögen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 16] und vom 7. August 1968 - BVerwG III B 38.68 - [JR 1969, 353]). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67
Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Das zu ihrer Klärung Erforderliche ergibt sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz und der bereits vorliegenden Rechtsprechung (vgl. dazu etwa die Beschlüsse vom 22. März 1955 - BVerwG IV B 75.54 - [Buchholz 427.3, § 261 LAG Nr. 25 a] und vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 - [Buchholz 406.18, Bayern § 62 BauO Nr. 1]): Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines positiven Vorbescheides über die bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens, also auf eine Bebauungsgenehmigung als den abgespaltenen bodenrechtlichen Teil der Baugenehmigung (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - in BRS 20, 215 [216]). - BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65
Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Das zu ihrer Klärung Erforderliche ergibt sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz und der bereits vorliegenden Rechtsprechung (vgl. dazu etwa die Beschlüsse vom 22. März 1955 - BVerwG IV B 75.54 - [Buchholz 427.3, § 261 LAG Nr. 25 a] und vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 - [Buchholz 406.18, Bayern § 62 BauO Nr. 1]): Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines positiven Vorbescheides über die bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens, also auf eine Bebauungsgenehmigung als den abgespaltenen bodenrechtlichen Teil der Baugenehmigung (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - in BRS 20, 215 [216]). - BVerwG, 07.08.1968 - III B 38.68
Schadensfeststellung an landwirtschaftlichem Vermögen - Eigenbesitz des …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Das trifft gerade nicht schon deshalb zu, weil die Beurteilung eines konkreten Einzelfalles gewisse Unwägbarkeiten einschließt und infolgedessen andere Lösungsmöglichkeiten nicht schon von vornherein und ohne weiteres ausscheiden mögen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 16] und vom 7. August 1968 - BVerwG III B 38.68 - [JR 1969, 353]). - BVerwG, 22.03.1955 - IV B 75.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Das zu ihrer Klärung Erforderliche ergibt sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz und der bereits vorliegenden Rechtsprechung (vgl. dazu etwa die Beschlüsse vom 22. März 1955 - BVerwG IV B 75.54 - [Buchholz 427.3, § 261 LAG Nr. 25 a] und vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 - [Buchholz 406.18, Bayern § 62 BauO Nr. 1]): Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines positiven Vorbescheides über die bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens, also auf eine Bebauungsgenehmigung als den abgespaltenen bodenrechtlichen Teil der Baugenehmigung (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - in BRS 20, 215 [216]).
- BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit …
Zwar stellt sich im vorliegenden Fall der Vorbescheid als Bebauungsgenehmigung und damit als "Ausschnitt aus der umfassenden Baugenehmigung, und zwar als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, soweit dieser die bodenrechtliche Zulässigkeit betrifft", dar (vgl.Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 16 undBeschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99). - BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72
Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung
Was zum anderen die Reichweite, d.h. den Feststellungsgegenstand betrifft, wird die Bebauungsgenehmigung als Vorbescheid dadurch gekennzeichnet, daß sie "die bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfaßt (Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99 S. 55 [56]), d.h. die Zulässigkeit nach dem bundesrechtlichen oder auf das Bundesrecht zurückgehenden "Planungsrecht" ("Bebauungsrecht"). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?
Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99).
- BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74
Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung
Bei der Baugenehmigung (und ebenso bei der Bebauungsgenehmigung) kommt es auf die gegenwärtige Zulässigkeit eines Vorhabens an; und ein Vorhaben ist nicht deshalb gegenwärtig zulässig, weil seine künftige Zulässigkeit mehr oder weniger verläßlich erwartet werden kann (vgl. dazu den Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99]).Anders liegt es nur dann, wenn das Gesetz selbst für bereits gegenwärtig beachtlich erklärt, was an künftiger Entwicklung zu erwarten oder nicht zu erwarten ist (vgl. auch dazu den Beschluß vom 26. Mai 1972 a.a.O.).
- BVerwG, 19.02.1987 - 4 B 242.86
Tatbestandsmerkmal des "Befürchtens" der Erweiterung einer Splittersiedlung - …
Daß der Klägerin eine mögliche Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft durch etwa zu erwartende Anschlußvorhaben nicht entgegengehalten werden kann, wird vom Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 99) dargelegt. - BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Dies bedarf keiner weiteren Klärung und gilt in verstärktem Maße hinsichtlich der angeblich zu erwartenden erheblichen Änderung des Landschaftsbildes (hierzu Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -). - BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 61.74
Verfügung betreffend die Entfernung der Innenverschalung und der …
Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in DÖV 1969, 645 und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -). - BVerwG, 31.10.1983 - 4 B 192.83
Möglichkeit der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Frage nach der Spruchreife …
Daß unter der "Bebauungsgenehmigung" ein allein die Frage der planungsrechtlichen Bebauungsfähigkeit betreffender, abgespaltener Teil der Baugenehmigung zu verstehen ist, ist übrigens bereits geklärt wie auch, daß die Bebauungsgenehmigung nach Maßgabe des Landesbaurechts in der Form eines Vorbescheides erteilt wird (vgl.Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG 4 C 8.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 6 S. 5 = NJW 1969, 73 [BVerwG 10.05.1968 - IV C 8/67] undBeschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99 = BauR 1972, 286). - BVerwG, 20.09.1977 - 4 B 89.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist im Zusammenhang mit § 35 Abs. 3 BBauG nicht deshalb unbeachtlich, weil gewisse Aussichten bestehen mögen, daß mit der künftigen Entwicklung diese Beeinträchtigung mit der späteren Entwicklung wieder entfallen wird (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99). - BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 59.74
Abrissverfügung bezüglich einer Wochenendhütte - Errichtung unter Verwendung von …
Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in DÖV 1969, 645 und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -). - BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 60.74
Abbruchverfügung bezüglich einer zur Wochenendhütte umgestalteten Heuhütte - …
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