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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16335
BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02 (https://dejure.org/2002,16335)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 4 B 38.02 (https://dejure.org/2002,16335)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 4 B 38.02 (https://dejure.org/2002,16335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels der Berufung in das zulässige Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Umdeutung des unzulässigen Rechtsmittels der Berufung in das zulässige Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach § 124 a VwGO nach Ablauf der Rechtsmittelfrist jedenfalls dann aus, wenn die unzulässige Berufung von anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführern eingelegt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 3 = NVwZ 1998, 1297).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2006 - 1 L 90/06

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

    Für den hier geltend gemachten Anspruch auf Freizeitausgleich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gilt nichts anderes (so schon: OVG LSA, Beschluss vom 9. September 2005 - Az.: 1 L 31/05 - [vorangehend: VG Halle, Urteil vom 10. Juni 2004 - Az.: 3 A 44/02 -]; so auch: OVG Berlin, Urteil vom 2. November 2004 - Az.: OVG 4 B 38.02 -, Seite 8 der Urteilsabschrift; vgl. zudem: OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - Az.: 1 R 20/05 -, zitiert nach juris.web).
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