Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels der Berufung in das zulässige Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2002 - 1 L 226/01
- BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 B 38.02
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Umdeutung des unzulässigen Rechtsmittels der Berufung in das zulässige Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach § 124 a VwGO nach Ablauf der Rechtsmittelfrist jedenfalls dann aus, wenn die unzulässige Berufung von anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführern eingelegt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 3 = NVwZ 1998, 1297).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2006 - 1 L 90/06
Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit
Für den hier geltend gemachten Anspruch auf Freizeitausgleich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gilt nichts anderes (so schon: OVG LSA, Beschluss vom 9. September 2005 - Az.: 1 L 31/05 - [vorangehend: VG Halle, Urteil vom 10. Juni 2004 - Az.: 3 A 44/02 -]; so auch: OVG Berlin, Urteil vom 2. November 2004 - Az.: OVG 4 B 38.02 -, Seite 8 der Urteilsabschrift; vgl. zudem: OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - Az.: 1 R 20/05 -, zitiert nach juris.web).
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