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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5778
BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07 (https://dejure.org/2007,5778)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 4 B 38.07 (https://dejure.org/2007,5778)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 4 B 38.07 (https://dejure.org/2007,5778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Geländeoberfläche; Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.06.2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 10…, vom 19.02.2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 6, und vom 20.09.2007 - 4 B 38.07 - juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 - juris Rn. 51 ; NdsOVG…, Beschluss vom 11.05.2020 - 4 LA 163/18 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 3 S 1913/14

    Zur Anwendung des BauO BW 2010 § 56 Abs 2 Nr 1 bei der Aufstockung eines …

    Wenn der Anwalt dies versäumt hat, kann sein Mandant eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 B 38.07 - Juris; Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des …

    Der Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, und BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 - Juris, Rn. 3 des Langtextes).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140, …und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., …und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, a. a. O., - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

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