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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16749
OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09 (https://dejure.org/2009,16749)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.2009 - 4 B 383/09 (https://dejure.org/2009,16749)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 4 B 383/09 (https://dejure.org/2009,16749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 10 Abs. 2
    Stadtfest; öffentliche Einrichtung; Zulassung; Standplatz; Widmung

  • Judicialis

    SächsGemO § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsGemO § 10 Abs. 2
    Stadtfest; öffentliche Einrichtung; Zulassung; Standplatz; Widmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung von drei gastronomischen Ständen zum Pirnaer Stadtfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09
    Anders als im Vergaberecht, auf das die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang verweist, ist die Gewährung von Primärrechtsschutz nicht durch spezialgesetzliche Regelungen ausgeschlossen; aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.6.2006 (BVerfGE 116, 135) lässt sich deshalb nichts anderes ableiten.
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09
    Entgegen den Ausführungen der Antragsgegnerin ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Vergabe eines Standplatzes im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 38 SächsVerf nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Standplätze anderweitig vergeben wurden (zum Maßstab siehe BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.8.2002, NJW 2002, 3691 f.).
  • VGH Bayern, 17.02.1999 - 4 B 96.1710

    Zulassungsentscheidung zu Volksfest durch Schaustellerverband

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2009 - 4 B 383/09
    Ist ein Stadtfest als öffentliche Einrichtung ausgestaltet, besteht ein Anspruch von Einwohnern auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Zulassung zum Stadtfest (siehe etwa BayVGH, Urt. v. 17.2.1999, GewArch 1999, 197), grundsätzlich aber kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes.
  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit; …

    Voraussetzung dafür ist die Ausgestaltung einer Veranstaltung oder die Widmung kommunaler Räume oder Einrichtungen als öffentliche Einrichtung (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Juni 2009 - 4 B 383/09 -, juris Rn. 13 f.).
  • OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25

    Streit um die Zuweisung eines neuen Standplatzes zum Freimarkt; Auslegung eines …

    Dabei kann nur eine gänzlich sachwidrige oder ruinöse Standplatzzuweisung, die offensichtlich allein zum Schaden der betroffenen Schaustellenden getroffen wurde, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und zu einer Neuentscheidung über die Platzzuweisung verpflichten (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.11.1992 - 8 TG 2430/92, juris Rn. 5; ähnlich auch SächsOVG, Beschl. v. 18.06.2009 - 4 B 383/09, juris Rn. 11;… Pielow, in: BeckOK GewO , 66. Ed. Stand 01.03.2020, § 70 Rn. 13).
  • VG München, 06.09.2016 - M 7 E 16.3951

    Zulassungsanspruch zu einer gemeindlichen Einrichtung

    Die von den Antragstellern vorgetragenen Umstände sind bereits nicht geeignet, eine öffentliche Einrichtung annehmen zu lassen, auch sind keine sonstigen Anhaltspunkte dafür ersichtlich (vgl. Sächs. OVG, B. v. 18.6.2009 - 4 B 383/09 - juris Rn. 13 f.).
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