Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsBAG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 11; SächsHG § 23 Abs. 3 S. 5, § 23 Abs. 4 S. 5
- Judicialis
SächsBAG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 11; ; SächsHG § 23 Abs. 3 S. 5; ; SächsHG § 23 Abs. 4 S. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweite Wiederholungsprüfung; besonders begründeter Ausnahmefall; Erfolgsprognose; berufsbezogene Prüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frage der Zulässigkeit einer zweiten Wiederholungsprüfung in einem "besonders begründeten Ausnahmefall" nach sächsischem Landesrecht; Unmöglichkeit einer sicheren Feststellung der Ungeeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf als Voraussetzung für eine ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.07.2006 - 5 K 1846/05
- OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95
Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Solche Zweifel können nur aus prüfungsbezogenen - nicht etwa allgemeinen sozialen - Umständen abgeleitet werden (VGH BW, Beschl. v. 13.3.1996 - 4 S 1684/95 -, juris), die vom Prüfling weder zu beeinflussen oder sonst zu vertreten sind (…Senatsbeschl. v. 3.11.2005, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 22.2.1985, ZAR 1985, 92).Für das Vorliegen eines besonders gelagerten Ausnahmefalls kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung auch sprechen, dass ein Kandidat in anderen Prüfungen auffallend günstigere Ergebnisse erzielt hat, wodurch ein Prüfungsversagen in einem bestimmten Fach als "Ausrutscher" erscheint (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13.3.1996, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 03.11.2005 - 4 E 268/05
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 3.11.2005 - 4 E 268/05 -, nicht veröffentlicht;… vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 27.3.1979 - XV A 2329/77 -, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, jeweils juris) setzt ein besonders begründeter Ausnahmefall voraus, dass sich die Ungeeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung trotz des zweifachen Prüfungsversagens ausnahmsweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt.Solche Zweifel können nur aus prüfungsbezogenen - nicht etwa allgemeinen sozialen - Umständen abgeleitet werden (VGH BW, Beschl. v. 13.3.1996 - 4 S 1684/95 -, juris), die vom Prüfling weder zu beeinflussen oder sonst zu vertreten sind (Senatsbeschl. v. 3.11.2005, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 22.2.1985, ZAR 1985, 92).
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81
Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers - …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Für Hochschulprüfungen, deren Prüfungsordnungen den Anforderungen des § 23 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4 Satz 5 SächsHG genügen müssen, geht der Senat in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei dem "besonders begründeten Ausnahmefall" nach sächsischem Landesrecht um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 28 f. SächsVerf bei berufsbezogenen Prüfungen einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (so auch Pohl, SächsVBl. 2006, 105 m.w.N.; einschränkend dagegen BayVGH, Urt. v. 23.7.1985, BayVBl. 1986, 26, unter Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Erfolgsprognose mit pädagogisch-prüferischer Wertung;… vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Bd. 2, Rn. 742 Fn. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92
Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 3.11.2005 - 4 E 268/05 -, nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 27.3.1979 - XV A 2329/77 -, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, jeweils juris) setzt ein besonders begründeter Ausnahmefall voraus, dass sich die Ungeeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung trotz des zweifachen Prüfungsversagens ausnahmsweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1979 - XV A 2329/77
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07
Nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 3.11.2005 - 4 E 268/05 -, nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 27.3.1979 - XV A 2329/77 -, Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, jeweils juris) setzt ein besonders begründeter Ausnahmefall voraus, dass sich die Ungeeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung trotz des zweifachen Prüfungsversagens ausnahmsweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt.
- VG Köln, 30.08.2022 - 6 K 5129/20 Rn. 31 Vgl. SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7 m. w. N.
Rn. 33 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 28.04.2011 - 1 A 612/08 -, juris, Rn. 30, und Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7; VGH BW Beschluss vom 13.03.1996 - 4 S 1684/95 -, juris.
Rn. 35 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 28.04.2011 - 1 A 612/08 -, juris, Rn. 31, und Beschluss SächsOVG vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 6.
Rn. 37 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, juris, Rn. 28; SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7.
Rn. 41 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, juris, Rn. 41. A.A. SächsOVG, Beschlüsse vom 13.06.2022 - 2 B 143/22 -, juris, Rn. 19, und vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7.
- VG Köln, 25.03.2025 - 6 K 3303/23 Rn. 28 Vgl. SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7 m. w. N.
Rn. 30 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 28.04.2011 - 1 A 612/08 -, juris, Rn. 30, und Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7; VGH BW Beschluss vom 13.03.1996 - 4 S 1684/95 -, juris.
Rn. 32 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 28.04.2011 - 1 A 612/08 -, juris, Rn. 31, und Beschluss SächsOVG vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 6.
Rn. 34 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, juris, Rn. 28; SächsOVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7.
Rn. 37 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, juris, Rn. 41. A.A. SächsOVG, Beschlüsse vom 13.06.2022 - 2 B 143/22 -, juris, Rn. 19, und vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris, Rn. 7.
- VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00438
Härtefall und nachträglicher Rücktritt im Prüfungsrecht
Eine einen Härtefall begründende Situation liege vor, wenn sich aus den ersten drei Prüfungsversuchen des Klägers nicht mit hinreichender Sicherheit ersehen ließe, dass er für die Fortsetzung des Studiums nicht geeignet ist, und erwartet werden könne, dass er bei einem erneuten Versuch die Prüfung bestehen wird (…vgl. BayVerfGH, E.v. 27.1.1994 - Vf. 14 -VII juris Rn. 70; SächsOVG, B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - juris Rn. 7).Bei der Frage, ob ein besonderer Härtefall vorliegt, müssen jedoch solche Gründe unberücksichtigt bleiben, die im Wege des Rücktritts von einer Prüfung geltend zu machen sind (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - juris Rn. 7;… OVG NRW, U.v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 - juris Rn. 38).
Damit scheitert die Geltendmachung dieses Vorfalls im Rahmen einer Härtefallprüfung aus, da nur solche Umstände einen Härtefall begründen können, die der Prüfling gerade nicht zu vertreten hat (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2007 4 B 412/07 - juris Rn. 7).
- VGH Hessen, 28.03.2024 - 9 A 81/20
Zulassung zur zweiten Wiederholung einer Fluglotsenberechtigungsprüfung
Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zudem sprechen, dass ein Kandidat in anderen Prüfungen auffallend günstigere Ergebnisse erzielt hat, wodurch ein Prüfungsversagen als "Ausrutscher" erscheint (Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 7).Die materielle Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen ein Ausnahmefall abgeleitet wird, liegt beim Prüfling (Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 7).
- VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/12
Hochschulrecht
Vor diesem Hintergrund müssen auch solche die vorangegangenen Prüfungen betreffenden Aspekte als "besondere Umstände" ausgegrenzt werden, die durch Rücktritt oder Anfechtung hätten geltend gemacht werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 6 f.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 3. November 2005 - 4 E 268/05 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 PA 115/14 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 LA 153/03 -, juris Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -, juris Rn. 28 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. März 1979 - XV A 2329/77 -, juris Rn. 32).Auch können die Kriterien der Abwägungsentscheidung vom Gericht aufgedeckt und überprüft werden (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 19; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 6; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. März 1979 - XV A 2329/77 -, juris Rn. 32).
- VG Ansbach, 10.09.2019 - AN 2 K 18.00556
Exmatrikulation aufgrund nichtbestandener Prüfung und Ablehnung eines Härtefalls
Dagegen hat sich das OVG Bautzen auf den Standpunkt gestellt (B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - BeckRS 2008, 33262), aus Gründen der Rechtssicherheit müssten in Härtefallregelungen solche Gründe ausscheiden, die nach der jeweiligen Prüfungsordnung im Wege des Rücktritts von der Prüfung oder der Prüfungsanfechtung geltend zu machen seien.Nach der Rechtsprechung des OVG Bautzen (B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - BeckRS 2008, 3262) soll für die Annahme eines prüfungsrechtlichen Härtefalls keine positive Erfolgsprognose für die Wiederholungsprüfung erforderlich sein.
- OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem …
Liegen indes atypische leistungsmindernde Umstände vor, lässt sich die Ungeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung trotz des zweifachen Prüfungsversagens ausnahmsweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
Ablehnung der Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung
Rn. 49 Nach der Rechtsprechung des OVG Bautzen (B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - BeckRS 2008, 3262) soll für die Annahme eines prüfungsrechtlichen Härtefalls keine positive Erfolgsprognose für die Wiederholungsprüfung erforderlich sein. - VG Kassel, 18.12.2019 - 3 K 1009/16
Lehrerausbildung - Zum Vorliegen besonderer Gründe i. S. d. § 51 S. 3 HLbG, die …
Es obliegt dem Prüfling, die Auswirkungen einer Erkrankung eines nahen Angehörigen auf das Prüfungsergebnis darzulegen und zu beweisen (vgl. OVG Dresden, Beschluss v. 12.12.2007 - 4 B 412/07, juris, Rn. 7 f.). - OVG Sachsen, 13.12.2010 - 2 A 659/09
Zweite Juristische Staatsprüfung, zweite Wiederholungsprüfung, …
Der zwischenzeitlich für das Prüfungsrecht zuständige 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ausgeführt, dass für die Teilnahme an einer zweiten Wiederholungsprüfung wegen eines besonders begründeten Ausnahmefalls "solche Gründe ausscheiden müssen, die nach der jeweiligen Prüfungsordnung im Wege des Prüfungsrücktritts oder der Prüfungsanfechtung geltend zu machen sind" (vgl. Beschl. v. 12.12.2007, SächsVBl. 2008, 73, 74). - VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19
Prüfungsrecht - Notfallsanitäter
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