Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 58, § 70; VwVfG § 3a Abs. 2
Nachbarliches Abwehrrecht, Verwirkung, Verstoß gegen Treu und Glauben, Rücknahme eines Widerspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 07.08.2013 - 2 L 334/13
- OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.06.1988 - 4 C 4.87
Einstellung eines Revisionsverfahrens
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verloren gehen (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4/87 - juris Rn. 18 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 2. Juli 2013 - 1 A 776/12 -, juris Rn. 8).Eine Verwirkung des materiellen Abwehrrechts kommt im Fall einer Monatsfrist für die Erhebung eines Widerspruchs gemäß § 70 i. V. m. § 58 Abs. 1 VwGO erst in Betracht, wenn der Berechtigte deutlich länger als einen Monat untätig geblieben ist (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991, a. a. O., juris Rn. 22).
- BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339, juris Rn. 18;… so auch SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2009 - 1 A 760/08 -, m. w. N., juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2010 - 4 B 66.09
Entlassung eines Probebeamten wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Unabhängig davon, ob diese mail vom 5. September 2012 infolge § 3a Abs. 2 VwVfG wegen fehlender Wahrung eines Schriftformerfordernisses für die Rücknahme des Widerspruchs (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 8. April 2010 - OVG 4 B 66.09 -, juris Rn. 52 m. w. N.) wirksam war, ließ sich in Ansehung des anschließenden Baubeginns ihre Untätigkeit über viele Monate hinweg und in inhaltlicher Übereinstimmung mit der Erklärung vom 5. September 2012 nur so verstehen, dass sie keine Einwände mehr gegen das Vorhaben erheben wollen. - OVG Sachsen, 02.07.2013 - 1 A 776/12
Verwirkung, Gebietsbewahrungsanspruch
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verloren gehen (…BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4/87 - juris Rn. 18 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juli 2013 - 1 A 776/12 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 421/13
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…grundlegend: BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339, juris Rn. 18; so auch SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2009 - 1 A 760/08 -, m. w. N., juris Rn. 6).
- OVG Sachsen, 05.01.2022 - 6 A 826/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; …
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…grundlegend: BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 -, juris Rn. 18 = BVerwGE 44, 339, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 4 B 421/13 -, juris Rn. 2;… v. 6. November 2009 - 1 A 760/08 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 06.10.2015 - 4 B 237/15
Akteneinsicht; Möglichkeit der Kenntnisnahme; Vertrauensgrundlage; Verwirkung
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 4 B 421/13 -, juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1974 - III C 115.71). - OVG Sachsen, 17.12.2013 - 4 B 392/13
Hängebeschluss, Zwischenregelung, Prozessuale Wiederholung
Die hierzu ergangene und dem Antrag stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bildet den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens 4 B 421/13.
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