Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche Erforderlichkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Erweiterung und Sicherung des Fernmeldeamtes i.R.d. Förderung des städtebaulichen Ziels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche Erforderlichkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Erweiterung und Sicherung des Fernmeldeamtes i.R.d. Förderung des städtebaulichen Ziels
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 09.02.2012 - 2 K 3361/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 10 A 662/12
- BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11
Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13
Die Beschwerde sieht hierin eine Abweichung von dem Senatsurteil vom 27. März 2013 (BVerwG 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 9).Das Senatsurteil vom 27. März 2013 (a.a.O. Rn. 12) erläutert dieses Urteil dahin, dass - etwa ein Planungskonzept - nicht solche planerischen Festsetzungen in einem Bebauungsplan rechtfertigen könne, die von vornherein nicht geeignet seien, das gesetzte städtebauliche Ziel zu fördern.
Damit fehlt es aber auch nach Maßgabe des Senatsurteils vom 27. März 2013 (a.a.O.) an der städtebaulichen Erforderlichkeit für die vom Oberverwaltungsgericht beanstandete Festsetzung.
- BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13
Das Oberverwaltungsgericht stützt den von ihm gebildeten Rechtssatz auf das Senatsurteil vom 26. März 2009 (BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 18). - BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12
Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung
Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13
Allerdings verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6). - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13
Denn die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts würde auf einer Divergenz jedenfalls nicht beruhen (§ 144 Abs. 4 VwGO analog, vgl. Beschluss vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 4 S 34.18
Gesundheitliche Eignung; Polizeidienstfähigkeit; Betäubungsmittelkonsum; …
Anknüpfungspunkt für die Polizeidienstfähigkeit ist insoweit aber die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (…vgl. Urteil des Senats vom 27. Juni 2018 - OVG 4 B 16.15 - juris Rn. 18; Urteil des Senats vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA), was auch solche Tätigkeiten umfasst, die nicht sogleich mit Beginn des Vorbereitungsdienstes vom Beamtenbewerber verlangt werden. - VGH Bayern, 01.02.2022 - 9 ZB 19.1400
Erfolglose Berufungszulassung in Bezug auf eine Nachbarklage gegen eine …
Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2014 - 4 B 45.13 - juris Rn. 5;… B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 9 ZB 21.521 - juris Rn. 21). - BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungsaufwands der Behörde neben der …
Rn. 6 Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die - wie hier - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (…stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6 und vom 10. März 2014 - BVerwG 4 B 45.13 - Rn. 5).
- VGH Bayern, 23.09.2021 - 9 ZB 21.521
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Kunststofffenstern - …
Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbar hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2014 - 4 B 45/13 - juris Rn. 5;… B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15
Kriminalpolizeibeamtin; gehobener Dienst; Berufung in ein Beamtenverhältnis auf …
Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (s. Senatsurteil vom 3. März 2014 - OVG 4 B 45.13 - S. 8 EA). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten
Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 -, EA, S. 7; Urteil vom 3. März 2014 - 4 B 45.13 - EA, S.8). - BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 27.14
Absehen von einer Beweiserhebung durch das Tatsachengericht bei unterlassener …
Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die - wie hier - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (…stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6 und vom 10. März 2014 - BVerwG 4 B 45.13 - Rn. 5). - VG Frankfurt/Oder, 13.11.2014 - 2 K 730/11
Recht der Landesbeamten
Im Hinblick auf die Funktion des Gutachtens, einerseits den Dienstherrn die Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und ggf. welche Folgerungen aus einer bestehenden Polizeidienstunfähigkeit zu ziehen sind, und anderseits dem Beamten zu ermöglichen, sich mit den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Arztes bzw. mit der darauf beruhenden Entscheidung des Dienstherrn auseinanderzusetzen und sie ggf. substantiiert anzugreifen, muss es die für die Meinungsbildung des Arztes wesentlichen Entscheidungsgrundlagen erkennen lassen (zu Vorstehendem vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. März 2014 - OVG 4 B 45.13; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 2 B 2.10, juris, Rdnr. 5).
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