Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2003 - 4 B 49.03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Auslegung irrevisiblen Landesrechts im Revisionsverfahren - Verstoß gegen das Willkürverbot - Voraussetzungen für einen Eingriff in eigentumsrechtlich geschützte ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 215 a Abs. 2.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.04.2003 - 14 B 99.858
- BVerwG, 18.07.2003 - 4 B 49.03
Papierfundstellen
- ZfBR 2004, 390 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85
Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2003 - 4 B 49.03
Wird ein formeller Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben und der Bebauungsplan rückwirkend in Kraft gesetzt, so wird hierdurch die Rechtsgrundlage für eine zuvor ergangene Beseitigungsverfügung nachgeliefert, ohne dass sich der Betroffene mit Erfolg darauf berufen kann, auf den Fortbestand der früheren Rechtslage vertraut zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10445/24
Bekanntmachung von Bauleitplänen; Inkrafttretenszeitpunkt; Ausfertigung durch …
Gemessen daran bedarf es im Falle der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens angesichts der Regelung in § 214 Abs. 4 BauGB klarer Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans, zumal eine Rückwirkungsanordnung eine nachträgliche Umgestaltung der materiellen Rechtslage bewirkt, so dass beispielsweise eine zunächst rechtswidrige Abbruchverfügung nachträglich rechtmäßig werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 4 B 49/03 -, juris Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10343/24
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan zur Festsetzung eines allgemeinen …
Gemessen daran bedarf es im Falle der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens angesichts der Regelung in § 214 Abs. 4 BauGB klarer Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans, zumal eine Rückwirkungsanordnung eine nachträgliche Umgestaltung der materiellen Rechtslage bewirkt, so dass beispielsweise eine zunächst rechtswidrige Abbruchverfügung nachträglich rechtmäßig werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 4 B 49/03 -, juris Rn. 4). - OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
Vorbescheid, Bebauungsplan; Einzelhandelskonzept; Erforderlichkeit der Planung, …
Die dabei erfolgte (rückwirkende) Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren (vgl. § 214 Abs. 4 BauGB) ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 4 BN 67.09 -, juris Rn. 7 ff. und v. 18. Juli 2003 - 4 B 49/03 - juris Rn. 4, m. w. N.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013, BauR 2014, 809 und 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
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