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| BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Legalitätsfunktion der Ausfertigung eines Bebauungsplans - Rechtmäßigkeit der Höhe eines angedrohten Zwangsgeldbetrags
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
Auszug aus BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98
Es beschränkt sich insoweit auf das zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Mindeststandards Notwendige (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90
Flächennutzungspläne
Auszug aus BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98
Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es rechtsstaatlich geboten ist, Bebauungspläne auszufertigen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204). - BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98
Durch die Ausfertigung soll sichergestellt werden, daß der Inhalt des Plans mit dem Willen des gemeindlichen Beschlußorgans übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 21). - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
Auszug aus BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98
Dagegen gehört es nicht zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots, die Ausfertigung so auszugestalten, daß sie geeignet ist, die Legalität des Verfahrens zu bestätigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52). - BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89
Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1998 - 4 B 5.98
Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es rechtsstaatlich geboten ist, Bebauungspläne auszufertigen (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204).
- BVerwG, 27.10.1998 - 4 BN 46.98
Bebauungsplan; Ausfertigung
Einzelheiten, insbesondere zu welchem Zeitpunkt nach der Beschlußfassung des Gemeinderats und mit welchen Worten dies geschieht, regelt Bundesrecht nicht (BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204; Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52 = NVwZ 1994, 1010; Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 21 = NVwZ-RR 1996, 630; Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 4 B 5.98 - ).
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