Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.05.2010 - 4 B 523/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsKomWG § 26, § 27, § 36
Ortschaftsratswahl, Neuwahl, Hochzonung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzbedürfnis an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Ungültigerklärung einer Ortschaftsratswahl nach Stattfinden einer Neuwahl; Ungültigerklärung einer Ortschaftsratswahl wegen mangelnder Versicherung an Eides Statt der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Ungültigerklärung einer Ortschaftsratswahl nach Stattfinden einer Neuwahl; Ungültigerklärung einer Ortschaftsratswahl wegen mangelnder Versicherung an Eides Statt der ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.09.2009 - 4 L 614/09
- OVG Sachsen, 18.05.2010 - 4 B 523/09
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 27.03.2024 - 4 A 283/23
Bürgermeister; Wahl; Ungültigkeit; Wahlvorschlag; Wahlberechtigung; …
Anknüpfungspunkt für die Frage, ob wesentliche Vorschriften über die Wahlvorbereitung i. S. d. § 27 Abs. 1 Nummer 1 KomWG unbeachtet geblieben sind, ist hier die amtliche Handlung der Zulassung des Wahlvorschlags, die den kommunalwahlrechtlichen Anforderungen entsprechen muss (SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2010 - 4 B 523/09 -, juris Rn. 6;… vgl. für das jeweilige Landesrecht NdsOVG, Beschl. v. 16. Februar 1999 - 10 L 4498/97 -, juris Rn. 6;… OVG Bdg, Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 53;… OVG NRW, Urt. v. 8. Dezember 1992 - 15 A 3560/91 -, juris Rn. 11).Rn. 34 Bei der Frage, welcher Maßstab an die inzidente Prüfung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KomWG anzulegen ist (siehe Beschl. v. 18. Mai 2010 - 4 B 523/09 -, juris Rn. 6 einerseits, Urt. v. 8. Mai 2012 - 4 A 91/12 -, juris Rn. 53 andererseits), geht der Senat von folgenden Grundsätzen aus: Für die Prüfung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss ist der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KomWG, gerade in systematischer Abgrenzung zu § 27 Abs. 1 Nummer 1 KomWG, eindeutig: Wahlvorschläge, die den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes nicht entsprechen, sind vom Gemeindewahlausschuss zurückzuweisen.
Das gänzliche Fehlen der eidesstattlichen Versicherung stellt nach der Rechtsprechung des Senats einen beachtlichen Fehler dar (SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2010 - 4 B 523/09 -, juris Rn. 6).
- OVG Sachsen, 11.02.2011 - 4 A 737/10
Ortschaftsratswahl, Befangenheit, Wahlvorschlag
Rn. 5 Mit Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 B 523/09 - hat der Senat im Rahmen des zum vorliegenden Verfahren von der Klägerin angestrengten Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO bereits Folgendes dargelegt:.Soweit die Klägerin im Zulassungsantrag den Vortrag im Beschwerdeverfahen 4 B 523/09 wiederholt, kann sie aus den genannten Gründen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht dartun.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".