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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14931
OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07 (https://dejure.org/2009,14931)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2009 - 4 B 543/07 (https://dejure.org/2009,14931)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2009 - 4 B 543/07 (https://dejure.org/2009,14931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 11 Abs. 2 Nr. 5, § 60 Abs. 1
    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

  • Judicialis

    SächsKomZG § 11 Abs. 2 Nr. 5; ; SächsKomZG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKomZG § 60 Abs. 1
    Beschränkung der gerichtlichen Prüfung einer Verteilungsregelung zur Deckung des Finanzbedarfs eines Zweckverbands auf die Beachtung der Grenzen des normativen Ermessens durch den Satzungsgeber; Rechtmäßigkeit einer Umlageregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der gerichtlichen Prüfung einer Verteilungsregelung zur Deckung des Finanzbedarfs eines Zweckverbands auf die Beachtung der Grenzen des normativen Ermessens durch den Satzungsgeber; Rechtmäßigkeit einer Umlageregelung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 121/05

    Überlauf eines offenen Rückhaltebeckens bei Katastrophenregen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07
    Die Prüfung muss sich darauf beschränken, ob der Satzungsgeber die Grenzen des normativen Ermessens überschritten hat (etwa: BVerwG, Urt. v. 26.4.2006, NVwZ 2006, 1086).
  • OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03

    Einwohnergleichwerte, Einwohnerzahl, mehrfaches Stimmrecht, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07
    Sie beziehen sich dabei auf die Rechtsprechung des - für das Kommunalabgabenrecht zuständigen - 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach ein fehlerhafter Umlagemaßstab i. S. v. § 11 Abs. 2 Nr. 5 SächsKomZG zu einer fehlerhaften Verbandsgründung führe und auch eine Sicherheitsneugründung keine Heilung eines von einem nicht wirksam gegründeten Zweckverbands erlassenen Verwaltungsakts bewirke (SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003, SächsVBl. 2004, 84).
  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16

    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung; …

    Diese Grenzen sind - erst - dann überschritten, wenn die vom Satzungsgeber getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zweckes der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (…etwa: BVerwG, Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 124, 384; Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5 = SächsVBl. 2010, 46;… SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 3 S 2103/97 -, juris = SächsVBl. 1998, 269, 270).

    Die Höhe der Umlage darf somit nicht in einem Missverhältnis zu dem Nutzen stehen, den das jeweilige Verbandsmitglied hat (vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26 = SächsVBl. 2016, 30;… Urt. v. 3. September 2013 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 30 f.).

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung; …

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (vgl. ebenso SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 a. a. O.;… SächsOVG, Urt. v. 9. Juli 1998 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 24.11.2016 - 4 B 129/16

    Zweckverband, Umlage, Nutzen, Einwohnermaßstab; Verfälschung des Wettbewerbs

    Die gerichtliche Prüfung hat sich hingegen nicht darauf zu erstrecken, ob die vom Satzungsgeber getroffene Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung ist (…SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 772/13 -, juris Rn. 29;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 27; SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5).

    Es ist eine Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen (SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und …

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach …

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13

    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die …

    Mit dieser Verteilungsregelung hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleitende Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab festzuschreiben (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Beschl. v. 10. November 2009 - 4 B 543/07 -, juris Rn. 5) und die Angemessenheit von Aufwand des Zweckverbands (Leistung) und Nutzen der einzelnen Verbandsmitglieder (Gegenleistung) zu verlangen.
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