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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1436
BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 (https://dejure.org/1973,1436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen Verkehrsanlagen" - Verstoß einer Beseitigungsverfügung gegen das Übermaßverbot - Geringfügige Überschreitung des als Grenze bezeichneten Rauminhalts

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 83 Nr. 1, 100 Satz 1 BayBO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft"; …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 [242] und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 [21]).
  • BVerwG, 16.12.1965 - IV B 104.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 03.03.1966 - IV B 30.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17 a S. 53]) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 [55], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - [S. 3] und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - [S. 3]).
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines Grundstücks durch Besatzungsmächte …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72
    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 [242] und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 [21]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Zur Wahrung der Interessen des Betroffenen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit reicht es aus, dass die Behörde am vollständigen Abbruch nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes ebenfalls geeignetes Mittel anbietet (st. Rspr. vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.06.1973 - IV B 58.72 - BRS Bd. 27 Nr. 151, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06

    Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen …

    Zur Wahrung seiner Interessen reicht es aus, dass die Behörde am Erlass einer Beseitigungsanordnung nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes ebenfalls geeignetes Mittel konkret anbietet (so BVerwG, Beschl. v. 30.8.1996, BRS 58 Nr. 90; Beschl. v. 12.6.1973, BayVBl. 1973, 412; Beschl. v. 29.9.1965, BRS 16 Nr. 126; Beschl. v. 8.12.1964, BRS 15 Nr. 118;… ebenso Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 3. Aufl. 2009, Rn. 84 ff.).
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …

    Gerade bei Beseitigungsverfügungen ist es daher grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 -, juris, Rn. 5).

    Zur Wahrung der Interessen des Betroffenen reicht es vielmehr aus, dass die Behörde an ihrer Beseitigungsverfügung erst nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands ebenfalls geeignetes Mittel anbietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 -, juris, Rn. 5).

  • VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23

    Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …

    Gerade bei Beseitigungsverfügungen ist es aber nicht Sache der einschreitenden Behörde, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 -, juris, Rn. 5).

    Zur Wahrung der Interessen des Betroffenen reicht es vielmehr aus, dass die Behörde an ihrer Beseitigungsverfügung erst nicht festhalten darf, wenn der Betroffene ein von ihm als milder empfundenes, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands ebenfalls geeignetes Mittel anbietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 -, juris, Rn. 5).

  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.06.1973 - IV B 58.72 -, BayVBl 1973, 412 und juris, Rn. 5), der sich die Kammer anschließt, Sache des Pflichtigen, ein geeignetes Austauschmittel vorzuschlagen:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2017 - 1 MB 1/16

    Sofortvollzug einer Auflage zur Havariesicherheit bei einer Windkraftanlage

    Rn. 73 Es ist Sache der Antragstellerin, ein solches Austauschmittel vorzuschlagen (Urt. des Senats v. 18.01.2013, 1 LB 2/12 , Juris [Rn. 39] - mit Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973, IV B 58.72, BRS 27 Nr. 151).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer …

    Das Übermaßverbot gebietet es nicht, (mildernd) zu berücksichtigen, dass eine rechtswidrige Anlage für die Genehmigungsfähigkeit normierte Maße nur geringfügig überschreitet, so dass allein aus diesem Grund von einer Beseitigungsverfügung nicht abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 - juris Rn. 4;… Decker, in: Busse/Kraus, BayBauO, 147. EL Art. 76 Rn. 244).

    Auf diese Weise würde das Problem nur verschoben werden, weil bei einer Auflockerung zugunsten geringfügiger Abweichungen lediglich eine gewisse Verlagerung der Grenze erreicht wird und damit gerechnet werden muss, dass entsprechende Auflockerungen dann mit einem gewissen Recht auch von denen begehrt werden, die von den geringfügigen Abweichungen wiederum ihrerseits nur geringfügig abweichen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit …

    Ein Vorschlag des Bauherrn, durch welche Änderungen die Anlage in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 8.12.1964 BRS 15, 240; vom 12.6.1973 BayVBl 1973, 412), ist nicht in jedem Fall erforderlich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2013 - 1 LB 2/12

    Umfang der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung; Erteilung der …

    Im Übrigen ist es Sache des Pflichtigen, ein Austauschmittel vorzuschlagen, so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 58.72 -, zitiert nach juris, Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Sofortvollzug einer Abrissverfügung wegen Einsturzgefährdung; Beseitigung des …

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Entscheidung vom 12.06.1973 (- IV B 58.72 -, juris Rn. 5) festgestellt,.
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

  • BVerwG, 08.05.2001 - 4 B 30.01

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Widerspruch einer …

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2020 - 5 N 1.19

    Auslegung einer Baugenehmigung aufgrund Bauschein und Bauvorlagen; Bestimmung der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10451/03

    Beseitigungsanordnung, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel, Verantwortlicher

  • BVerwG, 04.03.1991 - 4 B 22.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 02.04.1979 - 4 B 187.78

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 13.05.2024 - 2 ZB 23.709

    Rückbauverpflichtung für Anbau

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 1 CS 12.2118

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Nutzungsuntersagung; zweiter …

  • BVerwG, 19.11.1991 - 4 B 200.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 09.05.2001 - 4 B 29.01

    Widerspruch baulicher Anlagen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans - …

  • BVerwG, 28.01.1980 - 4 B 3.80

    Rüge einer Verletzung des Übermaßverbotes bzw. eines Verstosses gegen sonstige …

  • BVerwG, 21.07.1978 - 4 B 16.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Karlsruhe, 16.01.2026 - 2 K 351/25

    Heranziehung zu den den Kosten einer Ersatzvornahme zur Durchsetzung einer …

  • BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75

    Pflicht der Baurechtsbehörde zur Prüfung etwaiger Möglichkeiten der Abänderung …

  • BVerwG, 19.03.1975 - IV B 134.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Lärmverursachung durch den …

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 148.72

    Annahme einer materiellen Baurechtswidrigkeit auf Grund der fehlenden …

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