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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13020
BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93 (https://dejure.org/1993,13020)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1993 - 4 B 59.93 (https://dejure.org/1993,13020)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - 4 B 59.93 (https://dejure.org/1993,13020)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93
    Im Hinblick auf das Kriterium der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, gelten insofern keine Besonderheiten (vgl.Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79 undvom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 26 ( );… ferner Dürr in Brügelmann, Kommentar zum BauGB, § 34 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Die Beschwerde macht weiter geltend, das Berufungsurteil weiche in mehrfacher Hinsicht von dem Urteil des beschließenden Senatsvom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79 = BRS 36 Nr. 56) ab.

    Selbst wenn ein von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. November 1980 (a.a.O.) abweichender abstrakter Rechtssatz des Berufungsgerichts in diesem Zusammenhang anzunehmen sein sollte, wäre dieser infolge der gleichzeitigen Annahme bodenrechtlich relevanter Spannungen kein die Entscheidung tragender.

    Soweit die Beschwerde darüber hinaus rügt, das Berufungsurteil habe sich im Zusammenhang mit dem Merkmal der bodenrechtlich beachtlichen Spannungen nicht ausreichend mit den im Urteil des beschließenden Senats vom 21. November 1980 (a.a.O.) erörterten Aspekten befaßt und es in diesem Zusammenhang u.a. an einer präzisen Subsumtion und Begründung fehlen lassen, kritisiert sie im wesentlichen die konkrete Anwendung eines vom Berufungsgericht als solchen nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes im Einzelfäll, nämlich die Erforderlichkeit der Begründung oder Erhöhung bodenrechtlich beachtlicher und erst noch ausgleichsbedürftiger Spannungen für das "Nichteinfügen".

    Die bezeichneten Passagen des Urteils des beschließenden Senats vom 21. November 1980 (a.a.O.) stehen weitgehend im konkreten Bezug zum seinerzeit entschiedenen Fall.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93
    Letzteres hängt vielmehr - zusätzlich - davon ab, ob das Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, ob es - anders ausgedrückt - die ihm vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung bringt und damit eine "Unruhe" stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. dazu grundlegendUrteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93
    Im Hinblick auf das Kriterium der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, gelten insofern keine Besonderheiten (vgl.Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79 undvom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 26 ( );… ferner Dürr in Brügelmann, Kommentar zum BauGB, § 34 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93
    Das rechtfertigt indes nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl.z.B. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
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