Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.2002 - 4 B 61.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels Vorliegens einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von revisiblem Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.06.2002 - 2 B 96.1323
- BVerwG, 10.10.2002 - 4 B 61.02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 4 B 61.02
2.2 Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30 = DVBl 1973, 636 ab.
- VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.1472
Kein Vollstreckungshindernis durch Errichtung eines Betriebes der gartenbaulichen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 12. Juni 2002 mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 verworfen (Az.: 4 B 61.02), so dass die Beseitigungsanordnung vom ... Februar 1993 seit dem 10. Oktober 2002 bestandskräftig ist. - VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.3677
Duldungsanordnung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 12. Juni 2002 mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 verworfen (Az.: 4 B 61.02), so dass die Beseitigungsanordnung vom ... Februar 1993 seit dem 10. Oktober 2002 bestandskräftig ist. - VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.89
Baueinstellung; Instandhaltungsarbeiten an formell und materiell rechtswidriger …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 12. Juni 2002 mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 verworfen (Az: 4 B 61.02), so dass die Beseitigungsanordnung vom ... Februar 1993 seit dem 10. Oktober 2002 bestandskräftig ist. - VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.3244
Kein Vollstreckungshindernis durch Errichtung eines Betriebes der gartenbaulichen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 12. Juni 2002 mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 verworfen (Az.: 4 B 61.02), so dass die Beseitigungsanordnung vom ... Februar 1993 seit dem 10. Oktober 2002 bestandskräftig ist. - VG München, 17.11.2008 - M 8 K 08.2620
Keine Genehmigung für den Teilabbruch eines nicht genehmigten und insgesamt nicht …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil vom 12. Juni 2002 mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 verworfen (Az.: 4 B 61.02), so dass die Beseitigungsanordnung vom ... Februar 1993 seit dem 10. Oktober 2002 bestandskräftig ist.
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 4 B 61/02 |
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 4 B 61/02
- BVerwG, 05.08.2002 - 6 B 50.02
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
Finanzportfolioverwaltung - Abwicklung - Befugnisse des Abwicklers
Diese Untersagungsverfügung ist vollziehbar; denn der Versuch des Geschäftsführers, vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen, blieb aufgrund des ablehnenden Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Mai 2002 - 4 B 61/02 - ohne Erfolg.Die Antragsgegnerin hat dem Abwickler unter Nr. 11 der Verfügung lediglich für solche Maßnahmen die Befugnisse eines geschäftsführenden Gesellschafters übertragen, die erforderlich sind, um der Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung und Weisungen gemäß der hierauf bezüglichen Verfügung der Behörde vom 8. August 2001 nachzukommen, die aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Mai 2002 - 4 B 61/02 - sofort vollziehbar ist.
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 2256/05
Erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung durch eine Publikums-GbR im Rahmen …
Die hiergegen geführten Rechtschutzverfahren blieben ohne Erfolg (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.05.2002, Az.: 4 B 61/02; VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.11.2002, Az.: 9 G 4223/02; Hess. VGH, Beschl. v. 08.03.2003, Az.: 6 TG 3154/02; VG Frankfurt am Main, Urt. V. 17.11.2003, Az.: 9 E 2836/02; BVerwG; Urt. V. 22.09.2004, Az.: 6 C 29.03. - VG Frankfurt/Main, 01.11.2002 - 9 G 4223/02
Generelle Untersagung unerlaubter Tätigkeiten durch Verfügung nach Beanstandung …
Rn. 1 Der Antrag, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.05.2002 (Geschäfts-Nr.: 4 B 61/02) abzuändern und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23.08.2001 und seiner nachfolgenden Anfechtungsklage vom 26.07.2002 gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.08.2001 getroffenen Verfügungen zu Nr. 1.-IV., VI. und VII. anzuordnen, ist im Hinblick auf § 80 Abs. 7 S. 1 VwGO statthaft.
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