Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kontamination von Grundwasser - Ursachen der Verunreinigung eines Pumpwerks
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84
Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89
Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten unklar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (BVerwG, Beschluß vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75
Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89
Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten unklar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (BVerwG, Beschluß vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 79.83
Aufklärungspflicht - Verwaltungsverfahren - Gutachten - Substantiiertes …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89
Substantiiert in Frage gestellt hat die Klägerin es in den für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Punkten, wie dargelegt, nicht (BVerwG, Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 79.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 170).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88
Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei …
Angesichts der gutachtlichen Feststellungen der Landesstelle für Baustatik bedarf es der von der Klägerin beantragten Einholung eines weiteren, als Obergutachten zu wertenden Gutachtens nach § 412 ZPO in Verb. mit § 98 VwGO nicht, denn die vorliegenden gutachtlichen Feststellungen der Landesstelle reichen zur Ermittlung der Ursächlichkeit des südlichen Gebäudeteils für den Zustand des Nordgiebels aus (vgl. BVerwG., Beschl. v. 11.4.1989 -- 4 B 67.89). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der …
Danach gebietet die Pflicht zur Sachverhaltserforschung von Amts wegen nur dann die Einholung neuer Sachverständigengutachten, wenn sich eine weitere Beweiserhebung durch Sachverständige aufdrängt, insbesondere wenn es sich bei einer entscheidungserheblichen Frage um ein durch das vorliegende Gutachten noch nicht hinreichend geklärtes, besonders schwieriges Problem handelt, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unvoreingenommenheit des ersten Gutachters besteht (…BVerwG, Urt. v. 08.06.1979 - 4 C 1.79 - Buchholz 310, § 86 VwGO Nr. 120; Beschl.v. 23.06.1975 - VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42; Beschl. v. 11.04.1989 - 4 B 67.89 - st. Rspr.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 18.09.1990 - 4 B 67.89 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.06.1989 - 7 A 198.88
- OVG Berlin, 18.09.1990 - 4 B 67.89
- BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
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