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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1985 - 4 B 71.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11718
BVerwG, 17.05.1985 - 4 B 71.85 (https://dejure.org/1985,11718)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1985 - 4 B 71.85 (https://dejure.org/1985,11718)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1985 - 4 B 71.85 (https://dejure.org/1985,11718)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse bzgl. der wasserrechtlichen Nutzung des Eigentums durch andere als wasserhaushaltsrechtliche Bestimmungen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen - …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1985 - 4 B 71.85
    In einem Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - hat der Senat bekräftigt, daß die einer Behörde erteilte Planungsermächtigung eine Behörde nicht von der Beachtung aller für das Vorhaben einschlägigen rechtlichen Regelungen entbindet.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1985 - 4 B 71.85
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220) zu einer wasserrechtlichen Ausbaumaßnahme, die wie hier, privatnützigen Charakter trug, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Vorhaben zunächst daraufhin überprüft werden muß, ob ihm zwingende Versagungsgründe entgegenstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 1242/89

    Schriftliche Duldungserklärung begründet einen der Genehmigung angenäherten …

    Selbst wenn man bei der Auslegung dieser Bestimmung der einschränkenden Rechtsprechung des BVerwG zu § 6 WHG folgt, wonach allein wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte als "Wohl der Allgemeinheit" zu beachten sind (Urt. vom 10.2.1978 -- 4 C 25.75 -- ZfW 1978 S. 363, siehe aber auch Beschl. vom 17.5.1985 -- 4 B 71.85 -- Sh 1986 Nr. 43 und Urteil vom 17.3.1989 -- 4 C 30.88 -- ZfW 1990 S. 276), reichten die dargestellten limnologischen Bedenken insoweit aus.
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