Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 74 Nr. 18; LBO BW § 71 Abs. 1
Relativität öffentlich-rechtlicher Verträge und dingliche Wirkung; Baulast als Institut irrevisiblen Landesrechts - Wolters Kluwer
Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO § 71; BauGB § 1 Abs. 3.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf plankonforme Nutzungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.06.2007 - 9 K 2278/07
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07
- BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 199
- BauR 2010, 742
- ZfBR 2010, 138
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge
Auszug aus BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09
Ob die vertragliche Verpflichtung eines Grundeigentümers, bestimmte Nutzungen seines Grundstücks zu unterlassen, auch dinglichen Charakter haben kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81), die vertraglich begründete Unterlassungspflicht also dem Grundstück anhaftet, kann offen bleiben.
- BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20
Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam
Sie können nicht mit allgemeiner Verbindlichkeit gewährleisten, dass nur ein Einkaufszentrum entsteht, auch wenn die Gemeinde - wie hier - davon ausgeht, dass jedenfalls ihr Vertragspartner nur einen einzigen solchen Betrieb errichten wird (BVerwG…, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782 Rn. 24 und Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - BauR 2010, 742 Rn. 2). - BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 1.23
Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen …
Aus dem Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25.09 - (BauR 2010, 742 Rn. 10 f.) folgt nichts Anderes. - OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16
"aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer; …
Das ergibt sich bereits aus dem Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind - grundsätzlich nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschl. v. 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, juris Rn. 2).
- OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB …
Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären.". - OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; …
Rn. 110 Der Senat merkt insoweit an, dass aus dem öffentlichen Recht zuzurechnenden Verträgen die (Bau-)Genehmigungsbehörde weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten kann (NdsOVG, Urt. v. 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, juris Rn. 79, 80 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 -, juris Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde
Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. ... gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41). - BVerwG, 06.12.2022 - 4 C 7.21
Unzulässige Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im …
Rn. 25 Zu prüfen ist, ob die Vergleichsbestimmung als vertraglich vereinbarte Nutzungsbeschränkung bzw. als Verzicht auf die Geltendmachung eines bei Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 206 N möglicherweise bestehenden Baurechts verstanden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - ZfBR 2010, 138 Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10
Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …
Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742 ), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17
Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich
Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine deutliche Überschreitung der 1.200 m²-Grenze lediglich als weiterer Beleg für die Schädlichkeit eines Einzelhandelsvorhabens gewertet werden (vgl. OVG RP…, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und Rn. 48; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 4 B 74.09 -, BRS 76 Nr. 86 und juris, Rn. 6). - VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20
Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung
Rn. 63 Insoweit gilt der Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind - nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 -, juris, Rn.9). - OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10
Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer …
- VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin: …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verwendung von Zwischennoten bei der dienstlichen Beurteilung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 20 Abs 2 LbG BE, Tz. 3.5 AV BVVD
Dienstliche Beurteilung; Zwischennoten; verbale Zusätze; Begründung der Gesamteinschätzung; Plausibilisierung; Änderung des Beurteilungswesens; neue Beurteilungsvorschriften - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.12.2007 - 28 A 71.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Rn. 18 Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 18 = BVerwGE 60, 245 [246] …sowie Beschluss vom 17. März 1993 - 2 B 25.93 - juris Rn. 4).Der Dienstherr ist zwar berechtigt, die dienstliche Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen und/oder auf allgemeine oder pauschale Werturteile zu stützen, diese müssen aber bereits in der Beurteilung selbst einen hinreichend klaren und eindeutigen individuellen Bezug zum Beurteilenden aufweisen und dürfen sich nicht in einer allgemeingültig verwendbaren Formulierung erschöpfen (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980, a.a.O. juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 6. März 2007 - OVG 4 S 10.06 -).
Dem entsprechend ist auch die Verwaltungspraxis im Beurteilungswesen konzipiert, wonach die Beurteilung dem Beurteilten bekannt zu geben und mit ihm zu besprechen ist; der Beurteilte erhält mithin Gelegenheit, Konkretisierungen und Erläuterungen zu verlangen; zudem erhält er im anschließenden Widerspruchs- bzw. Abänderungsverfahren und in einem möglichen Klageverfahren weiter Gelegenheit, Erläuterungen zu den allgemein gehaltenen Tatsachenbehauptungen oder zu pauschal formulierten Werturteilen in der dienstlichen Beurteilung zu erhalten (…vgl. hierzu allgemein: BVerfG a.a.O. juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 a.a.O. juris Rn. 25 f.; OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1999 - OVG 4 B 1.97 - S. 13 UA).
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Dem steht aber die Beifügung eines verbalen Zusatzes zur abgestuften Bewertung innerhalb der Notenstufe und zur Bildung einer Zwischenstufe nicht generell entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - juris Rn. 13).Verbale Binnendifferenzierungen, deren Verwendung und abstufende Bedeutung nicht allgemein bekannt sind, führen die Beurteilten in die Irre und sind rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - juris Rn. 13 und Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 A 7.07 - juris Rn. 11 m.w.N.).Denn die beamtenrechtliche Rechts- und Pflichtenstellung ergibt sich nicht aus den Vorschriften über die dienstliche Beurteilung, sondern aus dem materiellen Beamtenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008, a.a.O. juris Rn. 12 m.w.N.).
- BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Der Dienstherr ist zwar berechtigt, die dienstliche Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen und/oder auf allgemeine oder pauschale Werturteile zu stützen, diese müssen aber bereits in der Beurteilung selbst einen hinreichend klaren und eindeutigen individuellen Bezug zum Beurteilenden aufweisen und dürfen sich nicht in einer allgemeingültig verwendbaren Formulierung erschöpfen (vgl. hierzu allgemein BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980, a.a.O. juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 6. März 2007 - OVG 4 S 10.06 -). - BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Über die streitige Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung kann daher nur insgesamt entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 - juris Rn. 12). - BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99
Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - juris Rn. 13 …und Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 A 7.07 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93
Beamtenrecht - Beurteilung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Rn. 18 Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 18 = BVerwGE 60, 245 [246] sowie Beschluss vom 17. März 1993 - 2 B 25.93 - juris Rn. 4). - BVerwG, 22.01.1997 - 4 B 1.97
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09
Dem entsprechend ist auch die Verwaltungspraxis im Beurteilungswesen konzipiert, wonach die Beurteilung dem Beurteilten bekannt zu geben und mit ihm zu besprechen ist; der Beurteilte erhält mithin Gelegenheit, Konkretisierungen und Erläuterungen zu verlangen; zudem erhält er im anschließenden Widerspruchs- bzw. Abänderungsverfahren und in einem möglichen Klageverfahren weiter Gelegenheit, Erläuterungen zu den allgemein gehaltenen Tatsachenbehauptungen oder zu pauschal formulierten Werturteilen in der dienstlichen Beurteilung zu erhalten (…vgl. hierzu allgemein: BVerfG a.a.O. juris Rn. 13 f.; BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 a.a.O. juris Rn. 25 f.; OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1999 - OVG 4 B 1.97 - S. 13 UA).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Dienstliche Beurteilung
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