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| OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 768/20 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 4 B 768/20 (https://dejure.org/2020,26950)
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 11.05.2020 - 2 L 224/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 768/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 768/20
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 = juris, Rn. 23. - BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97
Niederschlagung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 768/20
Rn. 9 Vgl. Bachler, in: BeckOK GVG, 7. Aufl. (Stand 1.5.2020), § 123 JustG NRW, Rn. 3; zu § 261 AO: BFH, Beschluss vom 5.8.1998 - IV B 129/97 -, BFH/NV 1999, 285 = juris, Rn. 5; Fritsch, in Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 261 Rn. 2. - VG Arnsberg, 11.05.2020 - 2 L 224/20
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 768/20
Rn. 2 Der Senat versteht die mit "Beschwerde" überschriebene Eingabe des Antragstellers, die am 19.5.2020 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist und sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11.5.2020 über die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in dem Verfahren 2 L 224/20 richtet, als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durch einen Prozessbevollmächtigten noch einzulegende Beschwerde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2024 - 4 E 40/24
Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigte …
Dies liegt im Kosteninteresse des Antragstellers, weil eine von ihm selbst eingelegte Beschwerde wegen des bei dem Oberverwaltungsgericht bestehenden Vertretungserfordernisses (§ 67 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 VwGO), das dem Antragsteller aus einer Vielzahl von bei dem Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren (u. a. 4 B 768/20, 4 B 769/20, 4 B 770/20, 4 B 558/17) bekannt ist, auf seine Kosten als unzulässig verworfen werden müsste.
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