Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausdehnung der Betriebszeiten eines Sonderlandeplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1986 - 12 A 177/85
- BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93
Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von …
Zu Recht führt das Berufungsgericht aus, die Verwaltungsgerichte hätten die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 11 B 36.93 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 ; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 6. Oktober 1988 <NJW 1988, 3170>). - VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des …
Dass die Einsatzfähigkeit des militärischen Flugbetriebes auch in Friedenszeiten nicht der Beurteilung ziviler Behörden zu überlassen ist, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - 4 B 79/87 - Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 36/93 -, NJW 1994, 535).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10
Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer …
Die Verwaltungsgerichte haben danach die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt sowie nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, BVerwGE 97, 203; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 06.08.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.05.1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urt. v. 27.05.1993, a.a.O.;… a.A. VG Darmstadt, Urt. v. 06.10.1988 - III/V E 827/81 -, NJW 1988, 3170). - BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sache nach bereits in seinem Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - anerkannt, daß der zuständigen Stelle bei der nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG zu treffenden Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist. - OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15
Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG ist geklärt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - BVerwG 4 B 79.87 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6.8.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 14.12.1994 - BVerwG 11 C 18.93 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58.06 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 10.4.2013 - BVerwG 4 C 3.12 -, juris Rn. 15), dem eine eingeschränkte gerichtliche Kontrollbefugnis korrespondiert. - VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windkraftanlage
Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache militärischer Überlegungen, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall durchgeführt wird, sei es durch die Bundeswehr oder die aufgrund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen (vgl. BVerwG vom 25.5.1987 Az. 4 B 79/87); eines speziellen Verfahrens bei der Festlegung solcher Tiefflugzonen bedarf es dabei nicht (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).
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