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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2624
BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94 (https://dejure.org/1995,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 4 B 84.94 (https://dejure.org/1995,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 (https://dejure.org/1995,2624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines "Einkaufszentrums"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO (1977) § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94
    Die in erster Linie geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 16.87 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 16) liegt nicht vor.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 (a.a.O.) ergibt sich das Gegenteil.

    Im übrigen enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichs vom 27. April 1990 (a.a.O), das ebenso wie das Berufungsurteil zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977 ergangen ist, über den bereits zitierten Leitsatz hinaus weitere Ausführungen zur Begriffsbestimmung des "Einkaufszentrums" im Sinne der Baunutzungsverordnung.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94
    Das gilt erst recht, soweit die Beschwerde auch eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 - (Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47) geltend macht.
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …

    Entscheidend sind also eine enge räumliche Konzentration sowie ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll gewachsenen und aufeinander bezogenen Ganzen werden lässt (Beschluss vom 15. Februar 1995 - BVerwG 4 B 84.94 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    Unabhängig davon, dass sich die Frage in dieser Allgemeinheit in einem Revisionsverfahren so nicht stellen würde, ist sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Urteile des Senats vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 16.87 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 16) und vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - (BVerwGE 117, 25 ) sowie die Beschlüsse vom 15. Februar 1995 - BVerwG 4 B 84.94 - (juris) und vom 12. Juli 2007 - BVerwG 4 B 29.07 - (ZfBR 2007, 684 = BauR 2007, 2023) hinreichend geklärt.

    Im Beschluss vom 15. Februar 1995 (a.a.O. Rn. 4) hat der Senat zusammenfassend folgendes ausgeführt:.

    "Dass es (scil: das Oberverwaltungsgericht) den Charakter des zur Beurteilung gestellten Vorhabens als Einkaufszentrum nicht deshalb verneint hat, weil weder eine gemeinsame Verwaltung des Gewerbeparks noch eine gemeinsame Werbung vorgesehen ist, bedeutet keine Abkehr von den Entscheidungen des Senats vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 16.87 - (BRS 50 Nr. 67) und vom 15. Februar 1995 - BVerwG 4 B 84.94 - (juris).

    Zudem hat das Oberverwaltungsgericht auf den Seiten 13 unten bis 14 Mitte des Urteilsabdrucks die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff des Einkaufszentrums i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO referiert und dabei auch die Beschlüsse vom 15. Februar 1995 (a.a.O.) und vom 12. Juli 2007 (…a.a.O.) berücksichtigt.

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 4.07

    Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung

    Entscheidend sind also eine enge räumliche Konzentration sowie ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll gewachsenen und aufeinander bezogenen Ganzen werden lässt (Beschluss vom 15. Februar 1995 - BVerwG 4 B 84.94 - juris Rn. 2).
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