Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02555 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag
Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647;… B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892). - VG München, 16.06.2016 - M 10 K 15.5639
Kein Fremdenverkehrsbeitrag für Energieversorger mangels örtliche Bezugs
Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; das setzt allerdings voraus, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (etwa BayVGH, U. v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris; U. v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647).Deshalb unterliegt dieses mit dem Betreiben des Leitungsnetzes ebenso wenig der Fremdenverkehrsbeitragspflicht wie ein auswärtiges Nahverkehrsunternehmen, das die Fremdenverkehrsgemeinde anfährt und dort eine Haltestelle eingerichtet hat (vgl. BayVGH, U. v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris).
- VG München, 24.10.2013 - M 10 K 13.2049
Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil durch den Fremdenverkehr
Das ist nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls anzunehmen, wenn derjenige, der zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden soll, in der Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 AO unterhält (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris LS 1). - VG Augsburg, 14.05.2024 - Au 2 K 23.320
Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsbeitrag, Vorliegen einer Betriebstätte
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten (vgl. BayVGH U.v. 23.3.1998 - 4 B 86.02555 - juris).
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