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   VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02555   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19716
VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02555 (https://dejure.org/1988,19716)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.1988 - 4 B 86.02555 (https://dejure.org/1988,19716)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 1988 - 4 B 86.02555 (https://dejure.org/1988,19716)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

    Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647;… B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892).
  • VG München, 16.06.2016 - M 10 K 15.5639

    Kein Fremdenverkehrsbeitrag für Energieversorger mangels örtliche Bezugs

    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; das setzt allerdings voraus, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (etwa BayVGH, U. v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris; U. v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647).

    Deshalb unterliegt dieses mit dem Betreiben des Leitungsnetzes ebenso wenig der Fremdenverkehrsbeitragspflicht wie ein auswärtiges Nahverkehrsunternehmen, das die Fremdenverkehrsgemeinde anfährt und dort eine Haltestelle eingerichtet hat (vgl. BayVGH, U. v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris).

  • VG München, 24.10.2013 - M 10 K 13.2049

    Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil durch den Fremdenverkehr

    Das ist nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls anzunehmen, wenn derjenige, der zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden soll, in der Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 AO unterhält (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - juris LS 1).
  • VG Augsburg, 14.05.2024 - Au 2 K 23.320

    Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsbeitrag, Vorliegen einer Betriebstätte

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten (vgl. BayVGH U.v. 23.3.1998 - 4 B 86.02555 - juris).
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