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| VGH Bayern, 18.04.1988 - 4 B 87.02975 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11
Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde: …
Sofern - wie vorliegend - keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen, steht es dem Träger öffentlicher Gewalt frei, das Nutzungsverhältnis entweder öffentlich-rechtlich auszugestalten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1994 - 5 C 33/91, BVerwGE 96, 71 = NJW 1994, 2968, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 20.09.1984 - III ZR 47/83, BGHZ 92, 164 = NJW 1985, 1778, juris Rn. 16;… OVG Schleswig, Beschl. v. 14.12.1992 - 4 O 73/92, juris Rn. 2), was insbesondere bei Vorliegen einer Satzung oder einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung der Fall ist, oder bürgerlich-rechtlich, was insbesondere der Fall ist, wenn sich der Träger öffentlicher Gewalt bürgerlich-rechtlicher Instrumente bedient wie etwa eines Vertrags mit Vereinbarung eines Entgelts statt einer Gebühr (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.12.1992 - 4 O 73/92, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 18.04.1988 - 4 B 87.02975, BayVBl 1988, 726 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 08.05.1978 - I 1383/75, NJW 1979, 1900 f.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. - VG München, 04.10.2012 - M 7 E 12.4163 Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG vom 2.5.2007 Az. 6 B 10/07 RdNr. 4; OVG Lüneburg vom 24.10.2007 Az. 10 OB 231/07 RdNr. 6; VGH Mannheim vom 20.8.2012 Az. 2 S 788/12 RdNr. 7 -alle in juris-; BayVGH vom 18.4.1988 Az. 4 B 87.02975 BayVBl 1988, 726), vorliegend nach den Rechtsnormen, die das Badeverbot prägen.
Für diesen Fall ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, wenn das Benutzungsverhältnis privatrechtlich ausgestaltet ist (BayVGH vom 5.5.1993 Az. 4 CE 93.464 NVwZ-RR 1993, 668; vgl. auch BayVGH vom 18.4.1988 Az. 4 B 87.02975 BayVBl 1988, 726).
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