Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.07.2001 - 4 B 9.99 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJ 2002, 107
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - L 15 KR 376/14
Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - L 4 B 16/04 Die Seitenzahl des Gliederungspunktes „Beurteilung" in einem Gutachten gibt zwar einen wichtigen Anhaltspunkt für die Bemessung des erforderlichen Zeitaufwandes, maßgeblich ist aber der Umfang und die Schwierigkeit der gedanklichen Arbeit des Sachverständigen im Einzelfall (LSG NRW, Beschluss vom 09.10.1999, L 4 B 9/99; Beschluss vom 28.10.2003, L 4 B 5/03; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27.01.2003, L 1 B 45/01 RJKO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2003 - L 4 B 5/03
Sonstige Angelegenheiten
Eine Rechnungsminderung kann nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit vorgenommen werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 06.10.1999 - L 4 B 9/99 -). - SG Gelsenkirchen, 01.02.2005 - S 21 AR 7/05 Rn. 13 Die Kostenkammer beim Sozialgericht Gelsenkirchen orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, das es ausdrücklich abgelehnt hat, einem Sachverständigen schematisch einen Zeitaufwand von einer Stunde für jede Seite der Beurteilung zuzubilligen (Beschluss vom 06.10.1999 -L 4 B 9/99).
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