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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.05.1991 - 4 B 90.2875   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,26378
VGH Bayern, 22.05.1991 - 4 B 90.2875 (https://dejure.org/1991,26378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.1991 - 4 B 90.2875 (https://dejure.org/1991,26378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875 (https://dejure.org/1991,26378)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 27.01.2005 - 8 UE 211/04

    Kommunalwahl; Doppelauftreten einer Partei; notwendige Beiladung; …

    Der Bayerische VGH hat mit seinem durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127.91 - (NVwZ 1992, 489) bestätigten Urteil vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875 - (VGHE By 44, 122 = BayVBl. 1991, 623) eine entsprechende Bestimmung des bayerischen Gemeindewahlrechts in diesem Sinne interpretiert und Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04

    Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort

    Die Beschränkung dient darüber hinaus der Klarheit und der Praktikabilität des Wahlverfahrens und vermeidet eine Zersplitterung der Stimmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 7. März 1991 - Vf.2-VII-90 - BayVBl. 1991, 302 f.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875 - juris = BayVBl. 1991, 623 ff. = VGHE BY 44, 122 ff.).
  • VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00955

    Beurteilung des "beherrschenden Betreibens" i.S.d. Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dagegen wollte in seiner Rechtsprechung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Gemeindewahlgesetzes (GWG), der vorschrieb, dass jede politische Partei und jede Wählergruppe nur einen (einzigen) Wahlvorschlag einreichen könne, auch materielle Gesichtspunkte berücksichtigt sehen (vgl. BayVGH vom 22.5.1991 Az. 4 B 90.2875, BayVBl 1991, 623/625).
  • BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 41.92

    Unterscheidungskriterium der Eigenständigkeit eines Wahlvorschlags - Politische …

    Hierzu hat der beschließende Senat bereits in seiner Parallelentscheidung vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 127.91 - festgestellt, daß sich diese Frage einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeingültigen Klärung entzieht und die vom Berufungsgericht zu diesem Problemkreis in Anwendung irrevisiblen Landesrechts vertretene - vorliegend nicht nochmals ausdrücklich dargelegte - Auffassung (vgl. VGH München vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875) bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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