Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.07.1992 - 4 B 91.3106 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 503
Wird zitiert von ... (17)
- VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Stadtrat, …
In der darauffolgenden Entscheidung - ebenfalls zur Bildung von Fraktionsgemeinschaften durch mehrere Parteien/Wählergruppen - (vgl. U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 12 ff.) fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof maßgebliche Kriterien abermals verkürzt zusammen.Eine Abkehr von der bisherigen Partei oder Wählergruppe lasse sich hieraus nicht entnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17).
Ob mit der verkürzten Darstellung im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 1992 (4 B 91.3106 - juris Rn. 12) - im gänzlichen Widerspruch hierzu - die Annahme einer Beweislastumkehr verbunden war, erscheint sehr zweifelhaft, insbesondere finden sich in der Entscheidung hierzu keine Ausführungen.
Maßgeblich sind daher die äußeren Umstände, aus denen sich erkennen lässt, dass sich der Betreffende von den Personen gelöst hat, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Gemeinderat verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17), hingegen ist nicht die politische Überzeugung inhaltlich zu bewerten (vgl. Geiger, BayVBl 1995, 71/74).
Da auf kommunaler Ebene - wie bereits ausgeführt - Wahlprogramme der Parteien und Wählergruppen durch die in der Amtsperiode zu erledigenden Sachfragen bestimmt werden und sich die Programme deshalb vielfach inhaltlich kaum voneinander unterscheiden (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17), kann auch aus der damaligen Aussage einer allgemeinen persönlichen weiteren Bejahung früherer - auch maßgeblich in eigener Person - erarbeiteter (sachlicher kommunaler) Ziele für die Stadt und den Landkreis allein kein gegenteiliger Schluss gezogen werden, zumal - wie von den Beteiligten vorgetragen - ein sehr großer Teil der kommunalpolitischen Entscheidungen mit sehr großen Mehrheiten oder sogar einstimmig getroffen werden.
Rn. 56 Soweit daher (auch insoweit) eine Abkehr von der bisherigen Partei bzw. Wählerschaft verlangt wird (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; Geiger, BayVBl 1995, 71/74), dürfte diese - wie dargelegt - bereits vor bzw. auch unabhängig von dem Fraktionsbeitritt erfolgt sein, allerspätestens aber mit diesem Schritt, sodass sich die früheren Erklärungen von Stadträtin ... insoweit auch zeitlich überholt haben.
Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3; U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.01408
Der Beitritt zu einer Kreistagsfraktion ist grundsätzlich nur dann …
Die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, da beim beklagten Landkreis - als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - zu erwarten ist, dass er sich bei einem Erfolg der Feststellungsklage an den feststellenden Urteilsspruch halten und die entsprechenden Maßnahmen treffen wird (vgl. BayVGH vom 15.7.1992 Az. 4 B 91.3106).Das setze im Allgemeinen eine für Außenstehende erkennbare Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften, verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus (…vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O.; vom 15.7.1992 Az. 4 B 91.3106).
Nur durch eine Hinwendung zu der neuen Gruppierung werde deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert (vgl. BayVGH vom 15.7.1992 a.a.O.).
- VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032
Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …
Denn nur dann wird deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - BayVBl 2010, 248;… U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14; U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - BayVBl 1993, 81; grundlegend bereits BayVGH, U.v. 2.8.1962 - Nr. 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82/93 f.; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 14.7.1982 - 7 B 29/82 - NVwZ 1983, 488;… BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 Rn. 10;… vgl. auch Bick, Die Ratsfraktion, 1989, S. 83 ff., 96).
- VG München, 11.09.2024 - M 7 E 24.5121
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen, Fraktionsneubildung, …
Die Regelung des Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO trägt für Fälle nachträglicher Änderung des Stärkeverhältnisses diesem Grundsatz Rechnung, da der auf einen bestimmten Wahlvorschlag in das Vertretungsorgan einer Gebietskörperschaft gewählte Vertreter letzten Endes nur seinem Gewissen unterworfen ist und während der ganzen Wahlperiode das Recht behält, sich der einen oder anderen Gruppierung im Vertretungsorgan anzuschließen oder diese zu verlassen (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 11).Rn. 35 Bei der Bewertung können die Maßgaben zu der (jedenfalls teilweise) vergleichbaren Bildung einer Fraktionsgemeinschaft im Gemeinderat durch mehrere Parteien oder Wählergruppen herangezogen werden, wonach die für den Fraktionswechsel einzelner Ratsmitglieder entwickelten Grundsätze - mit Ausnahme von zulässigen Ausschussgemeinschaften - in gleicher Weise auch für den Zusammenschluss von Parteien oder Wählergruppen während oder zu Beginn einer neuen Wahlperiode gelten (…vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 36; vgl. auch BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 12 ff.;… vgl. auch VG Regensburg, B.v. 21.7.2000 - RO 3 E 00.1267 - juris Rn. 46 zu einer vergleichbaren Fallgestaltung).
- OVG Sachsen, 01.08.2024 - 6 A 522/21
Apothekenerlaubnis; Hauptapotheke; Filialapotheke; Einzelkaufmann; offene …
In diesem Fall ist es gerechtfertigt, eine Ausnahme von der Regelung des § 43 Abs. 2 VwGO zuzulassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, juris Rn. 12; BayVGH, Urt, v. 15. Juli 1992 - 4 B 91.3106 -, juris Rn. 9;… vgl. kritisch: Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 43 Rn. 43;… ablehnend W.-R. Schenke, in: Kopp, VwGO, 30. Auflage 2024, § 43 Rn. 28 m. w. N.). - VG Regensburg, 19.09.2013 - RN 3 S 13.1463
Ausschusswirksamkeiteiner Fraktionsneubildung
Das setzt eine für Außenstehende erkennbare Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften, verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung, voraus (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O., vom 15.7.1992 Az. 4 B 91.3106).Nur durch eine Hinwendung zu der neuen Gruppierung wird deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert (vgl. BayVGH vom 15.7.1992 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858
Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion; …
Ein solcher Schritt ist im Hinblick auf die Ausschussbesetzung allerdings nur dann von Bedeutung, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über einen Fraktionswechsel eingehalten sind (BayVGH v. 15.7.1992 BayVBl 1993, 81). - VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99
Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Stadtrates; …
Rn. 57 vgl. Urteil vom 15. Juli 1992 - 4 B 91.3106 -, NVwZ-RR 1993, 503 f.,. - VGH Bayern, 01.03.2000 - 4 B 99.1172
Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Kreistag vertretenen Parteien und …
Das setzt im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus ( VGH n.F. 23, 73/77; BayVGH BayVBl 1993, 81 ). - VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144
Recht auf ordnungsgemäße Ladung
Das einzelne Gemeinderatsmitglied kann gegen die Verletzung dieser subjektiven Mitgliedschaftsrechte im Wege der kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit um gerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere gegen die trotz gerügtem Ladungsmangel gefassten Gemeinderatsbeschlüsse nachsuchen, wenn, wie hier, nicht nur bloße Verstöße gegen die Geschäftsordnung, sondern Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (Art. 47 Abs. 1 und 2, Art. 46 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 45 Abs. 2 GO) im Raum stehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 6.10.1987 - 4 CE 87.02294; BayVGH, U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - jeweils juris; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Lieferungsstand September 2015, 6.2 zu 10.30;… Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Öffentliches Recht in Bayern, 5. Aufl., Rn. 243, 269, 275 zu 2. Teil D). - VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 7 E 13.1721
Änderung der Besetzung der Ausschüsse während der Amtszeit; Fraktionsausschluss
- VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.422
Voraussetzungen für eine wirksame Fraktionsbildung, Ausschusswirksamkeit und …
- OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01
Verpflichtung zur Besetzung von studentischen Ausschüssen anhand des "Proporz"; …
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647
Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …
- VGH Bayern, 16.12.2009 - 19 C 09.2087
Duldung, Nebenbestimmung, Unbestimmtheit, auflösende Bedingung, …
- VG München, 27.11.2014 - M 7 S 14.5089
Vorläufigen Rechtsschutz gegen eine rechtsaufsichtliche Maßnahme des …
- VGH Bayern, 14.01.1998 - 4 ZE 97.2724
Festlegung der Ausschusssitze in einem Gemeinderat
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".