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| VGH Bayern, 02.12.1993 - 4 B 92.3019 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.12.1993 - 4 B 92.3019
- BVerwG, 03.03.1994 - 7 B 28.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 341
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2002 - 19 A 2658/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im …
Rn. 15 vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 30. November 1994 - 8 K 3623/92 -, NVwZ 1995, 809 (810) und vom 10. Juni 1988 - 8 A 34/86 -, NVwZ 1990, 94 (96); Bay.VGH, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 4 B 92.3019 -, NVwZ-RR 1994, 341. - VG Gießen, 03.02.2005 - 8 G 223/05
Beschränkung der Nutzungszeit von Wahlgräbern
So wird eine Beschränkung der Nutzungszeit auf 80 Jahre (Hess. VGH, U.v. 26.11.1992 - 5 UE 3446/90 -, NVwZ-RR 1993, 664), auf 60 Jahre (Bay. VGH, U.v. 02.12.1993 - 4 B 92.3019 -, NVwZ-RR 1994, 341) und selbst eine Beschränkung auf 40 Jahre für rechtlich zulässig gehalten, jedenfalls wenn die Möglichkeit der Verlängerung dieses Nutzungsrechts besteht (BVerwG, U.v. 08.03.1974 - VII C 73.72 -, DÖV 1974, 390, 391).
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