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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,908
BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BauNVO § 14; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verpflichtung einer Gemeinde zum Vorgehen gegen die Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern in ihrer Nachbarschaft - Antrag auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauNVO §§ 14, 15 Abs. 1 Satz 2
    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 14, 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 14 15 Abs. 1 S. 2
    Bebauungsrecht - Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wertstoffbehälter im Allgemeinen Wohn-gebiet; Anspruch auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertstoffcontainer in allgemeinen Wohngebieten? (IBR 1999, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 298
  • NZM 1999, 135
  • NJ 1999, 158
  • BauR 1999, 145
  • ZfBR 1999, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Da es im vorliegenden Verfahren um Wertstoffcontainer geht, die in einem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebiet aufgestellt und dort - wie die Beschwerde nicht bezweifelt - als untergeordnete Nebenanlagen gemäß 14 Abs. 1 BauNVO grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 50.96 - Buchholz 406.12 15 BauNVO Nr. 28), zielen diese Fragen auf eine Auslegung des 15 Abs. 1 BauNVO; denn das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot kann im Einzelfall zum - vom Nachbarn durchsetzbaren - Ausschluß baulicher Anlagen führen, die in dem jeweiligen Baugebiet an sich regelmäßig errichtet werden dürfen.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97

    Nachbarschutz gegen Altglascontainer; Altglascontainer; Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    BVerwG 4 B 93.98 OVG 6 L 1223/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu …

    Standorte für solche Behälter sind innerhalb von Gebieten, die auch dem Wohnen dienen und in denen deshalb Altglas aus privaten Haushaltungen anfällt, als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - NVwZ 1999, 298 = juris Rn. 4).

    Die Aufstellung von Altglassammelbehältern erfolgt nicht im Weg einer Planfeststellung, bei der aufgrund des Abwägungsgebots als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Alternativen geprüft werden müssen; in den Blick zu nehmen ist vielmehr ausschließlich der ausgewählte (zukünftige oder schon bestehende) Standort (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - NVwZ 1999, 298 = juris Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Standorte für Wertstoffcontainer sind deshalb innerhalb eines als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebietes als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.09.2026 - 1 ZB 24.2086

    Nachbarklage, Stellplätze, Rücksichtnahmegebot, Grundsatzentscheidung des …

    Die baurechtliche Zumutbarkeit im Sinn von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO beurteilt sich nicht danach, ob es besser geeignete Alternativstandorte gibt; ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinn von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (…vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2010 - 7 B 58.10 - juris Rn. 5; B.v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 - juris Rn. 5;… B.v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 3.3.2006 - 1 CS 06.227 - juris Rn. 31).
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