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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 B 93.3830   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11858
VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 B 93.3830 (https://dejure.org/1995,11858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.1995 - 4 B 93.3830 (https://dejure.org/1995,11858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 1995 - 4 B 93.3830 (https://dejure.org/1995,11858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 418
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Schwerin, 29.10.2009 - 4 A 396/06

    Anschlusszwang einer Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung

    Wenn dort nur ein stundenweiser Aufenthalt erfolge, würden die produzierten Abfälle mit nach Haus genommen (vgl. VGH München, Urt. v. 8. März 1995 - 4 B 93.3830 -).

    Rn. 37 Insofern ist die tatsächliche Situation in den Kleingartenanlagen in den neuen Ländern auch nicht vergleichbar mit dem vom Verwaltungsgerichtshof München entschiedenen Einzelfall, in dem bei einem "Freizeitgrundstück" mit einem kleinen unbewohnten (Holz-)"Häuschen" bei extrem eingeschränkten Bedürfnissen (es gab dort nach den gerichtlichen Feststellungen keinen Strom, kein Wasser und keine Toilette) der Kläger glaubhaft versichert hatte, dass sein "Häuschen" nicht zum Übernachten und Schlafen benutzt werde und er und seine Familie sich dort auch nicht tagsüber regelmäßig auf längere Dauer aufhielten, sondern nur an schönen Tagen an Wochenenden stundenweise zur Erholung, wobei sie auf dem Grundstück gelegentlich eine - wie es dort landestypisch heißt - Brotzeit zu sich nähmen und anfallende Abfälle abends mit zu ihrer Wohnung zurücknähmen (Urt. v. 8. März 1995 - 4 B 93.3830 -, NVwZ-RR 1995, 418).

    Es kommt vielmehr auf die Verhältnisse im Einzelfall an ..." (Urt. v. 8. März 1995, a.a. O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Bei der Beurteilung, ob auf einem Grundstück Abfall anfällt bzw. anfallen kann oder nicht, ist jedenfalls im Falle eines Erholungsgrundstücks oder Gartengrundstücks eine konkrete Betrachtungsweise anzuwenden (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. März 1995 - 4 B 93.3830 -, Rn. 17, juris).

    Hierin liegt nur ein ausnahmsweises Anfallen von Abfällen, welches ein Grundstück noch nicht anschlusspflichtig macht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. März 1995 - 4 B 93.3830 -, Rn. 20, juris).

  • VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12

    Abfallgebühren

    Diese tatsächliche Vermutung wird daher nicht schon durch die Behauptung erschüttert, dies sei im konkreten Fall anders (vgl. bereits VG Cottbus, Urteil vom 15. April 2010, a.a.O.; wie hier Bayerischer VGH, Urteil vom 8. März 1995 - 4 B 93.3830 -, NVwZ-RR 1995, 418; Beschluss vom 26. Januar 1996 - 4 CS 95/2779 -, NVwZ-RR 1996, 647; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Januar 2005 - 12 A 11861/04 -, zitiert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Mai 1981 - 3 A 3/81 -, NJW 1983, 411; VG Koblenz, Urteil vom 30. August 2004 - 7 K 543/04.
  • VG Koblenz, 30.03.2006 - 7 K 634/05

    Müllgebühren trotz Abfallvermeidung

    Denn gleich, ob man sie als regelmäßig nicht widerlegbar (so der Bayerische VGH, Urteil vom 8. März 1995- 4 B 93.3830 -) oder als widerleglich ansieht (so das BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -), das Konzept ist bereits ungeeignet, in tatsächlicher Hinsicht zu belegen, dass auf dem bewussten Grundstück kein beseitigungspflichtiger Abfall entsteht.
  • VGH Bayern, 30.03.2022 - 12 ZB 21.2898

    Keine Befreiung von der öffentlichen Abfallentsorgung

    Die diesbezügliche Lebenserfahrung sei nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht einmal widerlegbar (BayVGH, U.v. 8. März 1995 - 4 B 93.3830 - juris Rn. 18).
  • VG Gießen, 21.11.2013 - 8 K 1519/12

    Müllgebührenpflicht für Ferienwohnungen; keine konkludente Befreiung von …

    Dieser Grundsatz beruht auf der Lebenserfahrung und ist regelmäßig durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar (vgl. Hess.VHG, U. v. 20.06.1990 - 5 UE 2741/86 -, ESVGH 41, 22, 24; Bay.VGH, U. v. 08.03.1995 - 4 B 93.3830 -, NVwZ-RR 1995, 418).
  • VG Würzburg, 10.11.2008 - W 7 K 08.979

    Keine Befreiung vom Anschlusszwang an kommunale Müllentsorgung

    Dieser Grundsatz beruht auf der Lebenserfahrung und ist regelmäßig durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar (statt vieler vgl. BayVGH, U.v. 08.03.1995, NVwZ-RR 1995, 418 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 K 1127/07

    (Kein) abfallfreies Grundstück; Abfallgebühren Stadt Cottbus; Abweichung von der …

    Insoweit entspricht es nach Auffassung der Kammer allgemeiner Lebenserfahrung, dass auf einem tatsächlich bewohnten (Wohn-)Grundstück Abfälle, die der aus § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG folgenden Überlassungs- und Beseitigungspflicht unterliegen, nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig anfallen und insoweit die Annahme eines abfallfreien bewohnten (Wohn-)Grundstückes (grundsätzlich) lebensfremd ist (wie hier bei Bayerischer VGH, Urteil vom 8. März 1995 - 4 B 93.3830 -, NVwZ-RR 1995, 418; Beschluss vom 26. Januar 1996 - 4 CS 95/2779 -, NVwZ-RR 1996, 647; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Januar 2005 - 12 A 11861/04 -, zitiert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Mai 1981 - 3 A 3/81 -, NJW 1983, 411; VG Koblenz, Urteil vom 30. August 2004 - 7 K 543/04.KO -, Seite 5 f. des E.A.).
  • VG Koblenz, 30.08.2004 - 7 K 543/04
    Offen bleiben kann, ob es sich insoweit um eine unwiderlegbare (VGH München, Urteil vom 8. März 1995, 4 B 93.3830, NVwZ-RR 1995, 418) oder um eine tatsächliche, durch einen Gegenbeweis erschütterbare (OIVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1998, 2 L 22/96, NVwZ 2000, 102; OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Mai 1981, 3 A 3/81, NJW 1983, 411) Vermutung handelt.
  • VG Gießen, 28.08.1996 - 8 E 874/95

    Landwirtschaftlicher Betrieb - zur Befreiung vom Anschlußzwang an die öffentliche …

    Dieser auf der Lebenserfahrung beruhende Grundsatz, bei tatsächlich bewohnten Grundstücken falle Abfall nicht nur ausnahmsweise an, ist auch nach Auffassung der erkennenden Kammer regelmäßig durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar (vgl. auch Bay.VGH, NVwZ-RR 1995, 418 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 19.1621

    Keine Befreiung vom abfallrechtlichen Anschluss- und Überlassungszwang

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