Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1987 - 4 B 93.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Planfeststellungsbeschluss - Fernstraßen - Bekanntmachung der Auslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FStrG § 18a Abs. 4 S. 2; VwVfG § 74 Abs. 4
Entbehrlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 04.11.1986 - 7 K 580/86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1987 - 9 A 2982/86
- BVerwG, 24.09.1987 - 4 B 93.87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1613 (Ls.)
- NVwZ 1988, 364
- DÖV 1988, 223
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1979 - 4 B 214.79
Anfechtung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 4 B 93.87
Entgegen der Auffassung der Beschwerde ist das Berufungsgericht nicht von der Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 214.79 - (DVBl. 1980, 304 = Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 2) abgewichen.
- BVerwG, 20.02.2003 - 4 B 17.03
Planfeststellungsbeschluss; individuelle Zustellung; Auslegung.
Insbesondere muss sie nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1987 - BVerwG 4 B 93.87 - NVwZ 1988, 364). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an …
Demgegenüber ersetzt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG die Zustellung an Personen, die bereits am Anhörungsverfahren beteiligt sind und nach Ablehnung ihrer Einwendungen nunmehr vor der Frage stehen, ob sie gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erheben wollen (so zu der vergleichbaren Regelung in § 18a Abs. 5 FStrG i. d. F. v. 16.12.1986: BVerwG, Beschluss vom 24. September 1987 - 4 B 93.87 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 20. Februar 2003 - 4 B 17.03 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u. a. -, juris Rn. 32). - VGH Bayern, 11.05.2017 - 13 AS 17.246
Erreichbarkeit als Vorraussetzung einer vorläufigen Besitzeinweisung im …
Rn. 25 Soweit der Antragsteller ein Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung:in der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt rügt, ist dem entgegenzuhalten, dass es bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich genügt, wenn der zur Einsicht ausgelegte Verwaltungsakt die nach § 58 Abs. 1 VwGO erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung:enthält, so dass diese nicht öffentlich bekanntgemacht werden muss, sofern nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist (vgl. BVerwG, B.v. 24.9.1987 - 4 B 93.87 - NVwZ 1988, 364 zu § 18a FStrG;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 58 Rn. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2017 - 1 R 64/17
Antragsfrist nach § 18e Abs. 2 Satz 2 AEG; Wiedereinsetzung
Rn. 10 Bereits mit Beschluss vom 24. September 1987 (- 4 B 93.87 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass sich für die ortsübliche Bekanntmachung eine von der öffentlichen Bekanntmachung in Masseverfahren gemäß § 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG abweichende Regelung rechtfertigt, weil hiervon ein Personenkreis betroffen ist, der sich am bisherigen Verfahren nicht beteiligt hat und ohnehin den mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ausgelegten Planfeststellungsbeschluss einsehen muss, um über seine Rechtsbetroffenheit und die Einhaltung von Rechtsmitteln entscheiden zu können.
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