Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1993 - 4 B 94.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens - Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans in einem Normenkontrollverfahren - Zulässige Hauptnutzungen in einem Kerngebiet
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1993 - 10a D 171/91
Unbestimmtheit eines Bebauungsplans; Räumlicher Geltungsbereich eines …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1993 - 4 B 94.93
Sie baut einen wesentlichen Teil ihrer Begründung zunächst auf der von ihr selbst aufgestellten Behauptung auf, die Ausführungen des Normenkontrollgerichts in seinem Urteil im Verfahren 10 a D 171/91.NE seien Gegenstand des mit der Beschwerde angegriffenen Urteils des Berufungsgerichts.Das Berufungsgericht führt auf S. 9 (unten) seines Urteils aus, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richte sich nach § 34 BauGB: "Wie der Senat durch das heute im Normenkontrollverfahren 10 a D 171/91.NE ergangene Urteil entschieden" habe, sei "der Bebauungsplan 4.09/12 der Stadt Bottrop nichtig".
- VG Minden, 22.10.2013 - 1 K 1448/13
Nachbarklage gegen Errichtung eines Tierheims in Lübbecke erfolglos
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1983 - 4 B 94.93 -, BRS 40 Nr. 190; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, § 74 Rn. 49 ff.
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