Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.975 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
Sie könne nicht darauf bestehen, dass der Eigentümer sein Appartement nicht als Zweitwohnung nutze und ihn gleichzeitig zum pauschalierten Jahreskurbeitrag als Zweitwohnungsinhaber heranziehen (BayVGH vom 13.8.1999 Az. 4 B 97.975 ).Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13. August 1999 Az. 4 B 97.974 = ZKF 2000, 111 und Az. 4 B 97.975 ), wonach diese Fremdenverkehrsdienstbarkeit die Erhebung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags nach Treu und Glauben verbietet; denn der Übertragung dieser Rechtsprechung steht schon entgegen, dass der Begriff der Zweitwohnung für verschiedene Rechtsgebiete nicht einheitlich ausgelegt werden kann.
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546
Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung
Diese Methode erscheint sogar verlässlicher und aussagekräftiger als unverbindliche Selbstauskünfte bzw. Befragungen der Kurgäste, bei denen sich Fragen der Repräsentativität und der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit stellen können (vgl. auch BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.975 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564
Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur …
Diese Methode erscheint sogar verlässlicher und aussagekräftiger als unverbindliche Selbstauskünfte bzw. Befragungen der Kurgäste, bei denen sich Fragen der Repräsentativität und der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit stellen können (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.975 - juris Rn. 31).
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