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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.03.2001 - 4 B 98.2073   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25205
VGH Bayern, 08.03.2001 - 4 B 98.2073 (https://dejure.org/2001,25205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 B 98.2073 (https://dejure.org/2001,25205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 B 98.2073 (https://dejure.org/2001,25205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Bestellung von Verbandsräten: Keine Spiegelbildlichkeit, keine Anwendung des BayVwVfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung der Verbandsräte des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald; Entsprechende Anwendung der "Spiegelbildlichkeitsvorschrift"; Vergleichbarkeit der Rechtsstellung von Ausschüssen des Kreistags mit der von Verbandsversammlungen; Entscheidungsautonomie des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 779
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 12.02.2014 - M 7 K 13.282

    Besetzung von Landkreisgremien unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt (U. v. 8. März 2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn 27 ff. u. U. v. 2. Februar 2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn 23 ff.), dass eine entsprechende Anwendung der Spiegelbildlichkeitsvorschrift auf die Bestellung von Vertretern in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft nicht zwingend geboten ist, da die Voraussetzungen für eine Analogie im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen diesen und den Ausschüssen nicht vorliegen; des Weiteren, dass dies weder gegen demokratische Grundsätze noch den Minderheitenschutz (BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO, Rn 39 f.) verstößt oder willkürlich ist, selbst dann nicht, wenn der Kreistag dies hinsichtlich einzelner externer Gremien unterschiedlich handhaben sollte (BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO, Rn 42).

    Die zu der Entsendung von Verbandsräten in eine Zweckverbandsversammlung (BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO) und von Aufsichtsräten in den Aufsichtsrat eines als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführten kommunalen Eigenbetriebes (…BayVGH, U. v. 2. Februar 2000, aaO) ergangenen Gerichtsentscheidungen gelten auch für alle anderen, von der Klägerin zum Gegenstand ihrer Klage erhobenen Gremien des Beklagten (…so ausdrücklich BayVGH, U. v. 2. Februar 2000, aaO, Rn 22 a.E. m.w.N. aus seiner Rspr.).

    Das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 - KommZG - enthält keine Bestimmungen über das Verfahren, das ihre Mitglieder bei der Bestellung ihrer Vertreter in der Verbandsversammlung anzuwenden haben (vgl. BayVGH, U. v. 8. März 2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn 26).

    Da sie als Rechtssatz formuliert werden könnte bzw. hinreichend bestimmt ist (vgl. Krebs/Becker, Entstehung und Abänderbarkeit von Gewohnheitsrecht, JuS 2013, 97/98) und nicht gegen Verfassungsgrundsätze oder sonstiges höherrangiges Recht verstößt (…vgl. Krebs/Bekker, aaO, 101; vgl. BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO, Rn 37), erscheint sie dazu zwar nicht von vornherein ungeeignet.

    Lediglich die Vorschrift des Art. 45 Abs. 1 LKrO ist zu beachten, wonach Beschlüsse des Kreistags in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden gefasst werden (BayVGH, U. v. 8. März 2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn 35).

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

    Insoweit ist der Spielraum des Plenums bei der Festlegung des Besetzungsverfahrens sogar noch erheblich weiter als im Falle der Ausschussbesetzung, da das in Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO normierte Spiegelbildlichkeitsgebot auf die Organe der gemäß Art. 92 GO in Privatrechtsform geführten Unternehmen weder unmittelbar noch analog anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82/88; U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - VGH n.F. 45/47 f.; U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - VGH n.F. 54, 46/47 f.;… Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Art. 93 GO Anm. 3; Lohner/Zieglmeier, BayVBl 2007, 581/584).

    Hat der Gesetzgeber bzw. der kommunale Satzungsgeber keine speziellen Vorschriften zum Schutz der Ratsminderheit erlassen, gilt somit der demokratische Grundsatz "Mehrheit entscheidet" (BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - VGH n.F. 54, 46/49), dessen Anwendung bei der Besetzung von Aufsichtsratssitzen zulässigerweise zu dem Ergebnis führen kann, dass kein Vertreter einer Minderheitenfraktion bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt wird.

  • VG München, 30.03.2022 - M 7 K 21.2383

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass eine entsprechende Anwendung der Spiegelbildlichkeitsvorschrift auf die Bestellung von Vertretern in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft nicht zwingend geboten ist, da die Voraussetzungen für eine Analogie im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen diesen und den Ausschüssen nicht vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 27 ff. zu Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO;… U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 23 ff.) und dass dies weder gegen demokratische Grundsätze noch den Minderheitenschutz verstößt oder willkürlich ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 39 ff.).

    Die zu der Entsendung von Verbandsräten in eine Zweckverbandsversammlung (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris) und von Aufsichtsräten in den Aufsichtsrat eines als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführten kommunalen Eigenbetriebes (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris) ergangenen Gerichtsentscheidungen gelten auch für alle anderen, von den Klägerinnen zum Gegenstand ihrer Klage erhobenen Gremien der Beklagten (…vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 22 a.E. m.w.N.;… VG München, U.v. 12.2.2014 - M 7 K 13.282 - juris Rn. 19 zu Art. 27 LKrO).

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 2 N 19.1690

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein interkommunales …

    Eine Rechtspflicht zur Anwendung des Spiegelbildlichkeitsprinzips bei der Entsendung von Verbandsräten in die Verbandsversammlung besteht hingegen nicht (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - NVwZ-RR 2001, 779; U.v. 30.4.2003 - 8 N 01.3009 - BayVBl 2004, 625).
  • VG Ansbach, 15.01.2024 - AN 4 E 24.88

    Bestellung von Beauftragten des Bezirkstags

    Die Vergleichbarkeit der Bestellung der Beauftragten mit der Bildung von Ausschüssen "von Verfassung wegen" wird lediglich behauptet und ist sachlich aufgrund der Antragsschrift nicht nachvollziehbar (ebenfalls ablehnend für die Entsendung von Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsunternehmen BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn.22 und auch hinsichtlich der Bestellung in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft BayVGH, U.v. 8.3.2011 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 27 ff).

    Rn. 24 Es ist nicht ersichtlich, dass sich aus der Pflicht zur Gleichbehandlung oder dem Minderheitenschutz vorliegend über das Vorschlagsrecht der Antragstellerin hinaus eine Ergebnisbindung oder ein Anspruch auf Gestaltung der Hauptsatzung ergibt, die auch eine Berücksichtigung von Kandidaten der Antragstellerin sicherstellt (für Bestellung in sonstige Gremien einer kommunalen Gebietskörperschaft vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2011 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 39 ff).

  • VG Köln, 02.02.2011 - 4 K 915/10

    Kein Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bei Wahlen zu ratsexternen Gremien

    Rn. 74 Ebenso Bay. VGH, Urteil vom 8.3.2001 - 4 B 98.2073 -, NVwZ-RR 2001, 779 = juris, Rn. 28 ff.
  • VG Magdeburg, 27.01.2004 - 4 A 22/03
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seinem Urteil vom 08.03.2001 - 4 B 98.2073 -, NVwZ-RR 2001, 779, zutreffend aus:.
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