Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.11.1999 - 4 B 98.2346 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.11.1999 - 4 B 98.2346
- BVerwG, 08.02.2000 - 8 B 33.00
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 08.10.2007 - 4 BV 06.120
Kommunaler Finanzausgleich: Verzinsung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme von …
Der Kläger erhob Widerspruch und verwies zur Begründung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 1999 (BayVGH, Az. 4 B 98.2346, ZKF 2000, 39 = VwRR BY 2000, 92 = Fundstelle 2000/55), demzufolge kein Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwendung vorliege, solange die erhaltenen Gelder vollständig zur Begleichung von Kosten verwendet würden, die bereits entstanden seien.Zur Begründung wurde ausgeführt, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts und die Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs zu Art. 44a Abs. 3 Satz 4 BayHO a.F. (U. v. 18.11.1999, a.a.O. und B. v. 9.4.2001, Az. 4 ZB 01.301, juris) werde den Besonderheiten der Anteilsfinanzierung und dem dem staatlichen Fördersystem zugrunde liegenden Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht.
Der Senat hält an seiner zu Art. 44a Abs. 3 Satz 4 BayHO geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht (U.v. 18.11.1999, Az. 4 B 98.2346, ZKF 2000, 39 und B. v. 9.4.2001, Az. 4 ZB 01.301, juris) jedenfalls für Art. 49a BayVwVfG nicht fest.
- VG München, 24.11.2022 - M 15 K 20.5121
Krankenhausfinanzierungsrecht, Verzinsung wegen nicht alsbald verwendeter …
Gleichzeitig wird der Nachteil ausgeglichen, der dem Zuwendungsgeber dadurch entstanden ist, dass er in dem maßgebenden Zeitraum die Mittel nicht selbst zinsbringend oder anderweitig fördernd einsetzen konnte (…vgl. BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30/01 - juris Rn. 33;… BayVGH, U.v. 8.10.2007 - 4 BV 06.120 - juris Rn. 26; zur Vorschrift des Art. 44a Abs. 3 Satz 4 BayHO a.F.: BayVGH, U.v. 18.11.2009 - 4 B 98.2346 - juris).
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