Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BayAbfG Art. 7 Abs. 5; ; KAG Art. 8
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Abfallgebührenbescheids ; Gebührenmaßstab in Gebührensatzung; Gebührensätze für die Restmüllentsorgung ; Gebührenermäßigung für Eigenkompostierer ; Benutzung der Biotonne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.01.1998 - RN 13 K 93.1088
- VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 15.02.2001 - 4 B 97.3598
Rechtmäßigkeit eines Kostenansatzes für die Berechnung von Abfallgebühren; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichts- und Behördenakten des vorliegenden Verfahrens sowie auf die beigezogenen VGH-Akten des abgeschlossenen Verfahrens Az. 4 B 97.3598 (P****** gegen Zweckverband Abfallwirtschaft D****-W*** wegen Abfallgebühren 1992 bis 1998) Bezug genommen.Der Verwaltungsgerichtshof hat mit rechtskräftigem Urteil vom 15. Februar 2001 Az. 4 B 97.3598 (= NVwZ-RR 2002, 221 ff. und BayVBl 2002, 631 ff.), auf das die Parteien hingewiesen worden sind, im Verfahren eines anderen Gebührenschuldners gegen den Beklagten entschieden, dass es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, abweichend von der Auffassung des Verwaltungsgerichts, genügt, wenn zur Höhe der satzungsmäßigen Gebühren eine Globalberechnung nachträglich durchgeführt wird und diese die vorher gefundenen oder gegriffenen Gebührensätze - aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit des Satzungserlasses - objektiv rechtfertigen, d.h. die Gebührensätze nach den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht zu hoch sind.
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
- Weitere Ermittlungen zu der neuerlichen Nachkalkulation drängen sich dem Verwaltungsgerichtshof nicht auf (vgl. BVerwG v. 17.4.2002 BayVBl 2002, 605/606 f.). - BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
Die pauschale Mitabgeltung dieser Leistungen ist insbesondere auch hinsichtlich der Biomüllentsorgung gerechtfertigt, denn dieser Teilleistungsbereich wird auch für die Eigenkompostierer mit vorgehalten und steht diesen auch zur jederzeitigen (Mit-)Benutzung offen (vgl. BVerwG v. 20.11.2000 BayVBl 2001, 407/409; BayVGH v. 29.3.1995 BayVBl 1995, 628/629; BayVGH v. 20.6.2001 BayVBl 2002, 370/371). - VGH Bayern, 15.09.2000 - 4 B 96.2924
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
Bis zum Abschluss der schrittweisen Einführung der Biotonne im gesamten Verbandsgebiet - nach Angaben des Beklagten gegen Ende des Jahres 1997 - brauchten sich daraus laufend ergebende Veränderungen der Leistungsproportionalität im Gebührentarif aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich noch nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BayVGH v. 15.9.2000 NVwZ-RR 2001, 130/131); die vom Beklagten dennoch schon ab 1. Januar 1992 für die jeweiligen Biomüll-Entsorgungsbereiche vorgesehene Gebührenermäßigung für Eigenkompostierer von 10 % der Grundgebühr (vgl. § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung), das sind 4, 1 % der Gesamtgebühr, war zunächst deshalb auch nicht problembehaftet.
- VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1284/07
Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu …
Der angewandte Gebührenmaßstab (einheitliche Gebühr für die Abholung von Rest- und Biomüll, gestaffelt nach der Größe des Restabfallbehältnisses, mit der auch andere Leistungen wie z.B. die Sperrmüllbeseitigung pauschal abgegolten werden, unter Gewährung eines Abschlags von 20% für Eigenkompostierer) ist ein nach § 7 Abs. 1 Satz 2 KAG zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab; er verstößt insbesondere nicht gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der Leistungsproportionalität (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001 S. 488 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2001, - 9 A 881/98 - und Urteil vom 5. April 2001,- 9 A 1795/99 - Bay. VGH, Urteil vom 20. Juni 2001, - 4 N 99.2759 - und Urteil vom 24. Oktober 2002, - 4 B 98.688 -). - VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1194/07
Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu …
Die von der Beklagten angewandten Gebührenmaßstäbe (bei Abfallkleinbehältnissen einheitliche Gebühr für die Abholung von Rest- und Biomüll, gestaffelt nach der Größe des Restabfallbehältnisses, mit der auch andere Leistungen wie z.B. die Sperrmüllbeseitigung pauschal abgegolten werden, unter Gewährung eines Abschlags von 20% für Eigenkompostierer und bei Abfallgroßbehältnissen gestaffelt nach der Behältergröße und dem Entleerungsturnus) sind nach § 7 Abs. 1 Satz 2 KAG zulässige Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe; sie verstoßen insbesondere nicht gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der Leistungsproportionalität (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001 S. 488 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2001, - 9 A 881/98 - und Urteil vom 5. April 2001,- 9 A 1795/99 - Bay. VGH, Urteil vom 20. Juni 2001, - 4 N 99.2759 - und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 4 B 98.688 -). - VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 980/07
Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu …
Der angewandte Gebührenmaßstab (einheitliche Gebühr für die Abholung von Rest- und Biomüll, gestaffelt nach der Größe des Restabfallbehältnisses, mit der auch andere Leistungen wie z.B. die Sperrmüllbeseitigung pauschal abgegolten werden, unter Gewährung eines Abschlags von 20% für Eigenkompostierer) ist ein nach § 7 Abs. 1 Satz 2 KAG zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab; er verstößt insbesondere nicht gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der Leistungsproportionalität (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001 S. 488 ff. ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2001, - 9 A 881/98 - und Urteil vom 5. April 2001,- 9 A 1795/99 - Bay. VGH, Urteil vom 20. Juni 2001, - 4 N 99.2759 - und Urteil vom 24. Oktober 2002, - 4 B 98.688 -). - VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt ...; Ermessen des Satzungsgebers bei …
Es wird von der Rechtsprechung grundsätzlich auch nicht beanstandet, wenn in die Gebühr für die Restmülltonne auch andere Leistungen der Abfallentsorgung, wie z.B. die Entsorgung von Papier oder Biomüll, Sperrmüll oder der Betrieb von Altglas- oder Altpapiercontainern, Gartenabfall-Kompostierplätzen oder Recyclinghöfen mit einfließen (BayVGH vom 24.10.2002 Az. 4 B 98.688 RdNr.12 m.w.N.).
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