Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss - Verstoß gegen den "Grundsatz der Unmittelbarkeit des Beweises" durch Nichtdurchführung einer beantragten Ortsbesichtigung - Gefahr der intensiveren Bebauung des Außenbereichs - Verfestigung einer Splittersiedlung durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1997 - 8 A 11404/96
- BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde
Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Indem das Berufungsgericht eine erneute Anhörung unterlassen habe, sei es zugleich von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - (NVwZ 1993, 165 [VerfGH Bayern 27.03.1992 - Vf VII 8/89] - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88) abgewichen.Zu einer weiteren Anhörung war das Berufungsgericht jedoch auch nicht verpflichtet; aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1992 (a.a.O.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
Zwar bedarf es bei förmlichen Beweisanträgen, die nach einer Anhörungsmitteilung gestellt worden sind, regelmäßig einer weiteren Anhörungsmitteilung, wenn das Berufungsgericht an seiner Absicht, nach § 130 a VwGO zu entscheiden, festhält (BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 - NVwZ 1992, 890; Beschluß vom 3. September 1992, a.a.O.).
- BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Vielmehr bestimmt das (Tatsachen-)Gericht im Verwaltungsstreitverfahren Umfang und Art der Tatsachenermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen; es kann seine Überzeugungsbildung insbesondere auf Kartenmaterial stützen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130; Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - NVwZ-RR 1992, 227, m.w.N.).Um eine andere Frage, nämlich um die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, geht es auch in dem Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - NVwZ-RR 1992, 227).
- BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - (BauR 1976, 344) kann der von der Beschwerde aufgestellte Rechtssatz nicht entnommen werden, daß die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung nicht bestehe, wenn "die nähere Umgebung des Bauvorhabens aufgrund der Geländebeschaffenheit der Umgebung schlicht unbebaubar oder nur mit unwirtschaftlichen Aufwendungen bebaubar" sei. - BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Zwar bedarf es bei förmlichen Beweisanträgen, die nach einer Anhörungsmitteilung gestellt worden sind, regelmäßig einer weiteren Anhörungsmitteilung, wenn das Berufungsgericht an seiner Absicht, nach § 130 a VwGO zu entscheiden, festhält (BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 - NVwZ 1992, 890;… Beschluß vom 3. September 1992, a.a.O.). - BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79
Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 98.97
Vielmehr bestimmt das (Tatsachen-)Gericht im Verwaltungsstreitverfahren Umfang und Art der Tatsachenermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen; es kann seine Überzeugungsbildung insbesondere auf Kartenmaterial stützen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130; Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 - NVwZ-RR 1992, 227, m.w.N.).
- BVerwG, 10.08.2000 - 9 B 388.00
Darlegung der Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als …
Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob der Beweisantrag des Klägers im Schriftsatz vom 8. Februar 2000 überhaupt die Anforderungen erfüllte, die nach der Rechtsprechung die regelmäßige, jedoch nicht ausnahmslose Pflicht zu einer erneuten Anhörungsmitteilung auslösen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 98.97 - , vom 28. April 1997 - BVerwG 6 B 6.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 380 und vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253, jeweils m.w.N.).
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