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| VGH Bayern, 01.03.2000 - 4 B 99.1172 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LKrO Art. 27 Abs. 2
Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen bei einem Fraktionsbeitritt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen bei einem Fraktionsbeitritt
Verfahrensgang
- VG München, 03.02.1999 - M 7 K 97.4619
- VGH Bayern, 01.03.2000 - 4 B 99.1172
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 810
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 15.07.1992 - 4 B 91.3106
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2000 - 4 B 99.1172
Das setzt im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus ( VGH n.F. 23, 73/77; BayVGH BayVBl 1993, 81 ).
- VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Stadtrat, …
Hingegen ist das Gericht nicht darauf beschränkt, nur den im Stadtratsgremium der Antragsgegnerin vorhandenen Erkenntnistand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 30. Januar 2024 heranzuziehen (vgl. z.B. auch BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 27.11.2014 - M 7 S 14.5089 - juris Rn. 23;… VG Stuttgart, U.v. 23.11.2021 - 7 K 4080/20 - juris Rn. 24).Rn. 45 In der nachfolgenden Entscheidung vom 1. März 2000 (vgl. U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14) betreffend einen Fraktionsbeitritt einer eigenständigen gesamten Wählergruppe mit drei Kreistagssitzen fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Maßgaben schließlich wie folgt zusammen: Weil die aufgrund eines bestimmten Wahlvorschlags gewählten Vertreter einer Partei oder Wählergruppe nicht an deren Weisungen gebunden, sondern letztlich nur ihrem Gewissen verantwortlich seien (vgl. Art. 13 Abs. 2 BV), stehe es den Kreisräten grundsätzlich frei, während der Wahlzeit von einer in eine andere Fraktion oder Gruppe im Kreistag überzutreten.
Vielmehr seien sie auf Stadtratsebene weiterhin für ihre Partei tätig, Kreisrat X. sogar als Vorsitzender (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 15 f.).
Das setzt im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14).
Rn. 62 Im Übrigen wird auch aus den aufgezeigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs deutlich, dass in den zugrundeliegenden Fällen bei einem (auch) erfolgten Parteibeitritt (wie dem hier erfolgten Beitritt zur Wählergruppe der Antragstellerin) kein Scheinbeitritt oder Umgehungsmanöver angenommen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.1955 - 97 IV 54 - VGH n.F. 8, 97; U.v. 21.8.1961 - 25 IV 61 - BayVBl 1962, 24;… vgl. zu einem solchen Fall auch VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.1010 - juris Rn. 31) und umgekehrt bei angenommenen Scheinbeitritten ein Parteiwechsel jeweils nicht erfolgt war und zusätzlich weitere äußere Umstände hinzukamen, wie etwa gruppenweise geschlossen abgegebene Erklärungen, bereits kurz nach der Wahl erfolgte Zusammenschlüsse oder ausdrücklich erfolgte Erklärungen der Betroffenen, der früheren Wählerschaft trotz Fraktionswechsels weiterhin verbunden zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82; U.v. 7.6.1967 - 2 IV 67 - VGH n.F. 20, 57; U.v. 15.4.1970 - 12 IV 70 - VGH n.F. 23, 73; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A. 1179 - VGH n.F. 37, 3;… U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - juris Rn. 17; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; U.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - juris;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 20.1.2004 - RN 3 E 03.02944 - juris Rn. 41).
- VG Regensburg, 18.02.2009 - RN 3 K 08.01408
Der Beitritt zu einer Kreistagsfraktion ist grundsätzlich nur dann …
Das Stärkeverhältnis der auf diese Weise frei gebildeten Fraktionen, also das Zahlenverhältnis der auf die verschiedenen Wahlvorschläge hin gewählten Kreistagsmitglieder, nicht die von den Parteien und Wählergruppen erreichte Stimmenzahl, ist gemäß Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO auch für die Zusammensetzung der Ausschüsse maßgebend (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 Az. 4 B 99.1172; vom 18.6.1993 Az. 4 N 92.3472, VGH n.F. 46, 94/96).Das setze im Allgemeinen eine für Außenstehende erkennbare Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften, verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O.; vom 15.7.1992 Az. 4 B 91.3106).
Nach den Umständen des Einzelfalles könne die Hinwendung von Kreistagsmitgliedern zu einer anderen Gruppierung auch dann ohne Auswirkungen auf das Stärkeverhältnis in den Kreistagsausschüssen sein, wenn sie nur zum Schein oder in Umgehungsabsicht etwa zu dem Zweck vorgenommen worden sei, Kreisräte einer ausschussunfähigen Gruppe in die Ausschüsse zu bringen (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O.).
- VG Regensburg, 19.09.2013 - RN 3 S 13.1463
Ausschusswirksamkeiteiner Fraktionsneubildung
Das Stärkeverhältnis der auf diese Weise frei gebildeten Fraktionen, also das Zahlenverhältnis der auf die verschiedenen Wahlvorschläge hin gewählten Kreistagsmitglieder, nicht die von den Parteien und Wählergruppen erreichte Stimmenzahl, ist gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO auch für die Zusammensetzung der Ausschüsse maßgebend (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 Az. 4 B 99.1172, vom 18.6.1993 Az. 4 N 92.3472, VGH n.F. 46, 94/96).Das setzt eine für Außenstehende erkennbare Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften, verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung, voraus (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O., vom 15.7.1992 Az. 4 B 91.3106).
Nach den Umständen des Einzelfalles kann die Hinwendung zu einer anderen Gruppierung auch dann ohne Auswirkungen auf das Stärkeverhältnis in den Ausschüssen sein, wenn sie nur zum Schein oder in Umgehungsabsicht etwa zu dem Zweck vorgenommen worden ist, Mitglieder einer ausschussunfähigen Gruppe in die Ausschüsse zu bringen (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858
Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion; …
Das setzt im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus (vgl. BayVGH Urteil vom 1.3.2000 Az. 4 B 99.1172 in juris RdNr. 14 m.w.N.).Als einzig statthafte Ausnahme von dem Grundsatz, dass die in den Ausschüssen zu vergebenden Sitze den Parteien, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften "nach dem Verhältnis zuzuteilen sind, in welchem die auf sie entfallenden Kreistagssitze zueinander stehen", müssen sich die Zusammenschlüsse von Kreisräten zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse auf sog. Einzelgänger sowie auf solche Fraktionen und Gruppen beschränken, die nicht schon ohne Zusammenschluss einen Sitz im Ausschuss erhalten würden (vgl. BayVGH vom 1.3.2000, a.a.O., RdNr. 16).
- VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032
Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …
Denn nur dann wird deren Mitgliederzahl vergrößert und das Stärkeverhältnis verändert (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 4 ZB 09.858 - BayVBl 2010, 248; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn. 14; U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - BayVBl 1993, 81; grundlegend bereits BayVGH, U.v. 2.8.1962 - Nr. 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82/93 f.; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 14.7.1982 - 7 B 29/82 - NVwZ 1983, 488;… BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 Rn. 10;… vgl. auch Bick, Die Ratsfraktion, 1989, S. 83 ff., 96). - VG Aachen, 20.01.2021 - 7 L 931/20 Rn. 58 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 2331/15 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Urteil vom 03. November 1954 - III A 353/54 -, OVGE 10, 143 (151); VG Aachen, Urteil vom 27. Februar 1986 - 4 K 494/85 - n.v.; zur Besetzung eines Kreisausschusses durch den Kreistag BayVGH, Urteil vom 01. März 2000 - 4 B 99.1172 -, juris Rn. 13; zur Besetzung eines Ausschusses durch den Stadtrat VG Regensburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - RN 3 K 14.1045 -, juris Rn. 43.
- VG München, 27.11.2014 - M 7 S 14.5089
Vorläufigen Rechtsschutz gegen eine rechtsaufsichtliche Maßnahme des …
Rn. 18 Für den Ausgang des Klageverfahrens ist rechtlich maßgeblich, ob der Fraktionszusammenschluss der Antragsteller eine im Sinn von Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO relevante Änderung der Stärkeverhältnisse herbeigeführt hat, was anhand objektiver Umstände bzw. der äußerlich erkennbaren Gesamtumstände als Ausdruck eines geänderten politischen Verhaltens zu werten ist und im Allgemeinen eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften - soweit sich diese nicht in wesentlichen Punkten mit denen der anderen Gruppe oder Partei decken - verbunden mit einer Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraussetzt (vgl. BayVGH, U. v. 1. Juli 1992 - 4 B 92.3106 - juris Rn 12 f., U. v. 1. März 2000 - 4 B 99.1172 - juris Rn 14 u. B. v. 28. September 2009 - 4 ZB 09.858 - juris Rn 3).In dem der Entscheidung vom 1. März 2000 (4 B 99.1172) zugrunde liegenden Sachverhalt sind die Fraktionswechsler zu keiner Zeit in die CSU, deren Fraktion sie beigetreten sind, eingetreten, so dass der Wendung "Die Kreisräte ... blieben seinerzeit unverändert Mitglieder der DU" keine in zeitlicher Hinsicht differenzierende Bedeutung beigemessen werden kann.
- VG Aachen, 17.01.2020 - 7 L 1456/19
Inden: Keine Neubesetzung der Ratsausschüsse
Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 2331/15 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Urteil vom 03.11.1954 - III A 353/54 -, OVGE 10, 143 (151); VG Aachen, Urteil vom 27.02.1986 - 4 K 494/85 - n.v.; zur Besetzung eines Kreisausschusses durch den Kreistag BayVGH, Urteil vom 01.03.2000 - 4 B 99.1172 -, juris Rn. 13; zur Besetzung eines Ausschusses durch den Stadtrat VG Regensburg, Urteil vom 14.01.2015 - RN 3 K 14.1045 -, juris Rn. 43. - VG Regensburg, 14.01.2015 - RN 3 K 14.1045
Organisationsermessen, Anfechtungsklage, Fraktion, Gemeinde, Stadtrat, …
43 Maßgeblich für die Zusammensetzung der Ausschüsse ist das Zahlenverhältnis der auf die verschiedenen Wahlvorschläge hin gewählten Stadtratsmitglieder, also die Zahl der Sitze der Parteien und Wählergruppen im Plenum, nicht die von ihnen bei der Stadtratswahl erreichte Stimmenzahl (vgl. BayVGH vom 1.3.2000 Az. 4 B 99.1172). - VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 7 E 13.1721
Änderung der Besetzung der Ausschüsse während der Amtszeit; Fraktionsausschluss
In der Hauptsache ist im Rahmen einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit eine Leistungs- oder Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 bzw. Abs. 2, § 113 Abs. 4 VwGO statthafte Klageart (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.1995 - 4 B 94.2561 - BayVBl 1995, 661; U.v. 15.7.1992 - 4 B 91.3106 - BayVBl 1993, 81; U.v. 1.3.2000 - 4 B 99.1172 - juris; VG Augsburg, U.v. 10.3.2003 - Au 8 K 02.969 - juris). - VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.422
Voraussetzungen für eine wirksame Fraktionsbildung, Ausschusswirksamkeit und …
- OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01
Verpflichtung zur Besetzung von studentischen Ausschüssen anhand des "Proporz"; …
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647
Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …
- VG Regensburg, 17.12.2014 - RN 3 K 14.1351
- VG Köln, 26.04.2004 - 6 L 533/04
Erhebung von Gebühren an den Universitäten sowie Fachhochschulen und …
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