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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.02.2000 - 4 B 99.1377   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27725
VGH Bayern, 02.02.2000 - 4 B 99.1377 (https://dejure.org/2000,27725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2000 - 4 B 99.1377 (https://dejure.org/2000,27725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 4 B 99.1377 (https://dejure.org/2000,27725)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 30.03.2022 - M 7 K 21.2383

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Februar 2000 (4 B 99.1377) gelte die Proporzregelung des Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO nur für die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats selbst.

    Denn da die Beklagte vorliegend bei der Verteilung der Aufsichtsratssitze jedenfalls das Sitzverteilungsverfahren nach d´Hondt angewendet und Entsende- bzw. Ausschussgemeinschaften nicht zugelassen hat, ist es vorliegend nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass die von den Klägerinnen behaupteten Rechte aus Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO (analog) und dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip bestehen oder ihnen (als subjektives Recht) zustehen können und möglicherweise verletzt werden (…vgl. Schmidt-Kötters in BeckOK, VwGO, Stand: 1.10.2019, § 42 Rn. 175;… vgl. auch VG Regensburg, B.v. 14.1.2015 - RN 3 K 14.1045 - juris Rn. 38;… VG Bremen, B.v. 11.2.2021 - 1 V 369/20 - juris Rn. 19 f.; a.A. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 21 ff.).

    Das in Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO normierte Gebot der Spiegelbildlichkeit gilt nicht für die Benennung und Entsendung von Stadtratsmitgliedern für bzw. in Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsunternehmen (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 22;… VG München, U.v. 12.2.2014 - M 7 K 13/282 - juris Rn. 19 zu Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO;… VG Regensburg, U.v. 11.1.2006 - RN 3 K 05.01162 - juris Rn. 30;… ähnlich VG Köln, U.v. 2.2.2011 - 4 K 915/10 - juris Rn. 65 ff.;… VG Schleswig-Holstein, U.v. 21.12.2016 - 6 A 159/16 - juris Rn. 32;… VG Bremen, B.v. 11.2.2021 - 1 V 369/29 - juris Rn. 32 ff.;… OVG Bremen, B.v. 13.4.2021 - 1 B 86/21 - juris Rn. 11 ff.;… offenlassend BVerwG, B.v. 26.7.2017 - 10 B 17/16 - juris Rn. 5).

    Die Proporzregelung des Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO gilt von Gesetzes wegen nur für die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats selbst, nicht jedoch für die Besetzung des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 22;… U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 30;… VG Regensburg, U.v. 11.1.2006 - RN 3 K 05.01162 - juris Rn. 30).

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass eine entsprechende Anwendung der Spiegelbildlichkeitsvorschrift auf die Bestellung von Vertretern in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft nicht zwingend geboten ist, da die Voraussetzungen für eine Analogie im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen diesen und den Ausschüssen nicht vorliegen (…vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 27 ff. zu Art. 27 Abs. 2 Satz 2 LKrO; U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 23 ff.) und dass dies weder gegen demokratische Grundsätze noch den Minderheitenschutz verstößt oder willkürlich ist (…vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 39 ff.).

    Die zu der Entsendung von Verbandsräten in eine Zweckverbandsversammlung (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - juris) und von Aufsichtsräten in den Aufsichtsrat eines als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführten kommunalen Eigenbetriebes (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris) ergangenen Gerichtsentscheidungen gelten auch für alle anderen, von den Klägerinnen zum Gegenstand ihrer Klage erhobenen Gremien der Beklagten (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn. 22 a.E. m.w.N.;… VG München, U.v. 12.2.2014 - M 7 K 13.282 - juris Rn. 19 zu Art. 27 LKrO).

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341

    Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen

    In anderen Bereichen ist der Gemeinderat nicht an die Vorschrift gebunden (vgl. BayVGH v. 2.2.2000 Az. 4 B 99.1377).
  • VG München, 12.02.2014 - M 7 K 13.282

    Besetzung von Landkreisgremien unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften

    November 2001 (im Folgenden: Unternehmenssatzung) und nachdem unstreitig seit vielen Jahren auch die externen Gremien, in die der Beklagte Vertreter entsendet, unter Berücksichtigung der Ausschussgemeinschaften besetzt worden sind, ist dies - anders als in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (U. v. 2. Februar 2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn 21 ff.) - nicht offensichtlich von der Hand zu weisen.

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt (U. v. 8. März 2001 - 4 B 98.2073 - juris Rn 27 ff. u. U. v. 2. Februar 2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn 23 ff.), dass eine entsprechende Anwendung der Spiegelbildlichkeitsvorschrift auf die Bestellung von Vertretern in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft nicht zwingend geboten ist, da die Voraussetzungen für eine Analogie im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen diesen und den Ausschüssen nicht vorliegen; des Weiteren, dass dies weder gegen demokratische Grundsätze noch den Minderheitenschutz (…BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO, Rn 39 f.) verstößt oder willkürlich ist, selbst dann nicht, wenn der Kreistag dies hinsichtlich einzelner externer Gremien unterschiedlich handhaben sollte (…BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO, Rn 42).

    Die zu der Entsendung von Verbandsräten in eine Zweckverbandsversammlung (…BayVGH, U. v. 8. März 2001, aaO) und von Aufsichtsräten in den Aufsichtsrat eines als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführten kommunalen Eigenbetriebes (BayVGH, U. v. 2. Februar 2000, aaO) ergangenen Gerichtsentscheidungen gelten auch für alle anderen, von der Klägerin zum Gegenstand ihrer Klage erhobenen Gremien des Beklagten (so ausdrücklich BayVGH, U. v. 2. Februar 2000, aaO, Rn 22 a.E. m.w.N. aus seiner Rspr.).

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

    Insoweit ist der Spielraum des Plenums bei der Festlegung des Besetzungsverfahrens sogar noch erheblich weiter als im Falle der Ausschussbesetzung, da das in Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO normierte Spiegelbildlichkeitsgebot auf die Organe der gemäß Art. 92 GO in Privatrechtsform geführten Unternehmen weder unmittelbar noch analog anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.1962 - 105 IV 61 - VGH n.F. 15, 82/88; U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - VGH n.F. 45/47 f.; U.v. 8.3.2001 - 4 B 98.2073 - VGH n.F. 54, 46/47 f.;… Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Art. 93 GO Anm. 3; Lohner/Zieglmeier, BayVBl 2007, 581/584).
  • OVG Sachsen, 07.06.2016 - 4 C 3/15

    Aufsichtsrat; Ausschüsse; Besetzung; Benennungsverfahren

    Insoweit geht es nicht um die innergemeindliche Mitwirkung des Stadtrates, sondern um die Wahrnehmung der Kontrollbefugnisse der Stadt gegenüber einer anderen juristischen Person (zur Vertretung im Aufsichtsrat einer gemeinnützigen GmbH, deren alleinige Gesellschafterin eine Stadt ist: BayVGH, Urt. v. 2. Februar 2000 - 4 B 99.1377 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 22.01.2026 - 4 CE 25.1473

    Kommunalunternehmen, Unternehmenssatzung, Verwaltungsrat, Abberufung und …

    Als solches steht ihm kein Recht darauf zu, unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung der vom Stadtrat zu bestellenden Verwaltungsratsmitglieder zu nehmen, noch kann er mit Erfolg weder das Bestellungsverfahren als solches noch die Nichtbestellung eines bestimmten Stadtratsmitglieds rügen (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - BayVBl 2000, 764 = juris Rn. 27 zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern).
  • VG Ansbach, 15.01.2024 - AN 4 E 24.88

    Bestellung von Beauftragten des Bezirkstags

    Die Vergleichbarkeit der Bestellung der Beauftragten mit der Bildung von Ausschüssen "von Verfassung wegen" wird lediglich behauptet und ist sachlich aufgrund der Antragsschrift nicht nachvollziehbar (ebenfalls ablehnend für die Entsendung von Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsunternehmen BayVGH, U.v. 2.2.2000 - 4 B 99.1377 - juris Rn.22 und auch hinsichtlich der Bestellung in sonstige Gremien der Gebietskörperschaft BayVGH, U.v. 8.3.2011 - 4 B 98.2073 - juris Rn. 27 ff).
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