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| BGH, Ermittlungsrichter, 16.11.2009 - 4 BGs 31/09 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 16. November 2009 - 4 BGs 31/09 (https://dejure.org/2009,118881)
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Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.11.2009 - 4 BGs 31/09
- BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
- OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 3 StE 6/10
- OLG Stuttgart, 01.06.2011 - 3 StE 6/10
- OLG Stuttgart, 29.06.2012 - 3 StE 6/10
- BGH, 08.10.2012 - StB 9/12
- BGH, 18.12.2014 - StB 25/14
- OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
- OLG Stuttgart - 3 StE 6/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen …
Rn. 1 Der Beschuldigte wurde aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2009 (4 BGs 31/09) am 17. November 2009 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. - BGH, 08.10.2012 - StB 9/12
Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; …
Der Angeklagte befindet sich seit dem 17. November 2009 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2009 (4 BGs 31/09), sodann aufgrund des diesen ersetzenden Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Januar 2011. - BGH, 18.12.2014 - StB 25/14
Fortdauer der bereits mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft …
Der Angeklagte befindet sich seit dem 17. November 2009 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2009 (4 BGs 31/09), sodann, nachdem der Generalbundesanwalt unter dem 7. Dezember 2010 Anklage zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben hatte, aufgrund des diesen ersetzenden Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Januar 2011. - VGH Bayern, 11.01.2010 - 9 B 08.30223
Zustellungsvorschriften des § 10 AsylVfG 1992 im Widerrufsverfahren nicht …
Auch der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof kommt, gestützt auf Zeugenaussagen und Telekommunikationsüberwachung, zu dem Ergebnis, dass dem Kläger innerhalb der FDLR unumschränkte Befehls- und Verfügungsgewalt zukommt (Haftbefehl vom 16.11.2009 Az. 4 BGs 31/09, S. 22 ff.). - VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18
Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de …
Rn. 4 Der Kläger wurde am 17.11.2009 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2009 (4 BGs 31/09) in Untersuchungshaft genommen.
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