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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2006 - 4 BN 15.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16750
BVerwG, 12.07.2006 - 4 BN 15.06 (https://dejure.org/2006,16750)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 4 BN 15.06 (https://dejure.org/2006,16750)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 4 BN 15.06 (https://dejure.org/2006,16750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Mitwirkung einer Richterin an der Entscheidung ohne Einnahme des Augenscheins und ohne Mitwirkung an der mündlichen Verhandlung ; Möglichkeit der Mitwirkung bei Verzicht auf eine weitere mündliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 31.83

    Verzicht der Beteiligten auf eine weitere mündliche Verhandlung - Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 4 BN 15.06
    Ergeht das Urteil, weil die Beteiligten - wie hier - auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet haben, nicht aufgrund der mündlichen Verhandlung, ist § 112 VwGO jedenfalls im Grundsatz nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 31.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 6 m.w.N.).

    Nur in einem solchen Fall liegt insoweit dem ergangenen Urteil die mündliche Verhandlung mit der Folge zugrunde, dass ein Richterwechsel zwischen der mündlichen Verhandlung und der Beratung des Urteils jedenfalls nicht frei von Bedenken ist (BVerwG, Urteil vom 2. August 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2017 - 2 B 88.16

    Anwendbarkeit des § 112 VwGO bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Dies gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn der Entscheidung im schriftlichen Verfahren bereits eine mündliche Verhandlung vorangegangen ist und die Beteiligten nur auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet haben (BVerwG…, Urteil vom 2. August 1984 - 3 C 31.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 6 Rn. 22 m.w.N. und Beschluss vom 12. Juli 2006 - 4 BN 15.06 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 11 Rn. 2 sowie BGH…, Urteil vom 19. März 1992 - I ZR 122/90 - NJW-RR 1992, 1065 = juris Rn. 12 zur Parallelvorschrift des § 309 ZPO).
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