Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Erfordernis der Beinhaltung von Allgemeinwohlgründen in den im formellen Festsetzungsbeschluss aufgeführten Zielen - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Konkretisierung der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.01.2001 - 4 BN 72.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Landschaftspark; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Zum Teil sind sie bereits durch die den Beteiligten bekannten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 72.00 - (ZfBR 2001, 276) und der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 - (NVwZ 2003, 71) geklärt.Dass Gemeinbedarfseinrichtungen im Sinne des § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht nur solche Einrichtungen sein können, die den geplanten Wohn- und Arbeitsstätten, sondern auch einem größeren Bevölkerungskreis und damit auch - wie die Beschwerde formuliert - der Naherholung sonstiger Gebiete dienen, hat der beschließende Senat bereits in dem Beschluss vom 30. Januar 2001 (a.a.O.) näher dargelegt.
Der erkennende Senat verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) die Entscheidung des Normenkontrollgerichts im Parallelverfahren 1 D 472/99 (= BVerwG 4 BN 72.00 ) im Hinblick auf dessen Ausführungen zur konkreten Gemeinwohldienlichkeit des Landschaftsparks beanstandet hat.
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Diese Ausführungen stehen im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - (BVerwGE 107, 123 ), auf das sich das Normenkontrollgericht ausdrücklich stützt, und weichen auch nicht von der Auffassung Krautzbergers (…in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 165 Rn. 17) ab. - BVerfG, 04.07.2002 - 1 BvR 390/01
Aufhebung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung betreffend die Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Zum Teil sind sie bereits durch die den Beteiligten bekannten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 72.00 - (ZfBR 2001, 276) und der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 - (NVwZ 2003, 71) geklärt.
- BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 54.03
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Allgemeinwohl; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Der beschließende Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 4 BN 54.03 - zurückgewiesen. - OVG Bremen, 05.09.2000 - 1 D 472/99
Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes bei der Entwicklung von …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Der erkennende Senat verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) die Entscheidung des Normenkontrollgerichts im Parallelverfahren 1 D 472/99 (= BVerwG 4 BN 72.00 ) im Hinblick auf dessen Ausführungen zur konkreten Gemeinwohldienlichkeit des Landschaftsparks beanstandet hat. - OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
Entwicklungssatzung; Erhöhter Wohnbedarf; Bedarfsprognose; Landschaftspark; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02
Er weist darauf hin, dass das Normenkontrollgericht inzwischen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nach eingehender Beweisaufnahme mit Urteil vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 - den Normenkontrollantrag im Parallelverfahren erneut als unbegründet abgewiesen hat.
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 4 BN 18.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Dezember 2001 - 1 D 203/01 - .Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 4 BN 18.02 und BVerwG 4 BN 54.03 - werden damit gegenstandslos.
Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 4 BN 18.02 und BVerwG 4 BN 54.03 - werden damit gegenstandslos.
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