Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Befugnis eines Plangebers zur Korrektur der tatsächlichen Feststellung eines Normenkontrollgerichts
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung vorangegangener gerichtlicher Entscheidungen in Bezug auf das Abwägungsgebot im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB; Schutzpflicht des Satzungsgebers in Bezug auf die Beseitigung von Niederschlagswasser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
- OVG Saarland, 01.06.2006 - 2 N 1/05
- BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Rn. 5 Der Senat hat den streitgegenständlichen Vorhaben- und Erschließungsplan in seinem Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - (BVerwGE 116, 144) bis zur Behebung der festgestellten Mängel für unwirksam erklärt.Der Senat hat die Maßstäbe, anhand derer die Abwägung des Plangebers zu überprüfen ist, in seinem Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - (…a.a.O.) bereits eingehend umschrieben.
- BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Sinn der Regelungen über ein ergänzendes Verfahren ist es, dem Plangeber die Behebung von Mängeln zu ermöglichen, ohne dass das gesamte Aufstellungsverfahren erneut durchlaufen werden müsste (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 m.w.N.). - BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05
Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 4 BN 22.06
Dieser Mangel konnte durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 215a Abs. 1 BauGB behoben werden; daher hat der Senat den Plan nicht für nichtig erklärt (vgl. zu dieser Unterscheidung auch den Beschluss des Senats vom 14. November 2005 - BVerwG 4 BN 51.05 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 10 D 203/22
Kein "Etikettenschwindel" bei der Wahl der Baugebiets!
Rn. 113 Vgl. zu technischen Vorkehrungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 18, und Beschluss vom 23. November 2006 - 4 BN 22.06 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 7 D 45/19.NE -, juris Rn. 30. - VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613
Sicherung des Anschlusses an öffentliche Entwässerungseinrichtung gegen Rückstau
Damit trifft den Grundstückseigentümer die Obliegenheit, in einer ihm wirtschaftlich zumutbaren Weise durch eigene technische Vorkehrungen (Rückstausicherungen) Überflutungen bei Starkregenereignissen vorzubeugen (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2006 - 4 BN 22.06 - BRS 70 Nr. 46 [2006] = juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 7 D 45/19
Normenkontrollverfahren gegen neuen Bebauungsplan wegen baulicher Verdichtung
Rn. 33 vgl. dazu allg. BVerwG, Beschluss vom 23.11.2006 - 4 BN 22.06 -, BRS 70 Nr. 46 = juris,.
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