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| BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 27.19, 4 BN 27.19 (4 CN 7.19) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2019 - 4 BN 27.19, 4 BN 27.19 (4 CN 7.19) (https://dejure.org/2019,34184)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2019 - 4 BN 27.19, 4 BN 27.19 (4 CN 7.19) (https://dejure.org/2019,34184)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
Zulassung der Revision wegen nachträglicher Abweichung des Urteils von einer Senatsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2019 - 7 D 49/17
- BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 27.19, 4 BN 27.19 (4 CN 7.19)
- BVerwG, 20.01.2021 - 4 CN 7.19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 7 D 49/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18
Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 27.19
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 6. Juni 2019 - BVerwG 4 CN 7.18 - zuzulassen.
- BVerwG, 12.11.2020 - 4 BN 15.20
Artenschutzrechtliche Bedenken können der Darstellung einer Konzentrationsfläche …
Rn. 2 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 BN 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
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