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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2009 - 4 BN 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39925
BVerwG, 17.06.2009 - 4 BN 28.08 (https://dejure.org/2009,39925)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2009 - 4 BN 28.08 (https://dejure.org/2009,39925)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 4 BN 28.08 (https://dejure.org/2009,39925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 17. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 28.08 - hat der Senat die Revision zugelassen zur Klärung der Frage, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen wurde, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet lag, allein deshalb als wirksam betrachtet werden kann, weil das Land der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet hat, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

    Das BVerwG hat im Übrigen die Revision gegen das o.a. Urteil des OVG Lüneburg zugelassen mit der Begründung, das Revisionsverfahren könne zur weiteren Klärung der Frage beitragen, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen wurde, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet lag, allein deshalb als wirksam betrachtet werden kann, weil das Land der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet hat, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen (BVerwG, B. v. 17.06.2009 - 4 BN 28/08 - juris).
  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch …

    Die Antragsgegnerin musste damit rechnen, dass das Gericht die Frage der fachlich zutreffenden Abgrenzung des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Hauptsache - insbesondere nach Zulassung der Revision im Verfahren BVerwG 4 BN 28.08 - gegebenenfalls anders beurteilen könnte als im Eilverfahren, und zwar auch dann, wenn sich - wie die Beschwerde behauptet, aber vom Antragsteller bestritten wird - an den maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnisgrundlagen nichts geändert haben sollte.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung …

    Rn. 4 Die Entlastungsstraße war in Gestalt des Bebauungsplanes Nr. 67 bereits Gegenstand des Normenkontrollurteils des Senats vom 22. Mai 2008 (- 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805), gegen welches das Bundesverwaltungsgericht die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen wurde, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet lag, allein deshalb als wirksam betrachtet werden kann, weil das Land der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet hat, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen (BVerwG, Beschl. v. 17.6.2009 - 4 BN 28.08 -, juris; nunmehr unter dem Aktenzeichen 4 CN 2.09).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung; …

    Auch dieses Revisionsverfahren (ursprüngliches Aktenzeichen 4 BN 28/08 für das Beschwerde- und 4 CN 2/09 für das Revisionsverfahren) ruhte zunächst.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung; …

    Das Bundesverwaltungsgericht ließ mit Beschluss vom 17. Juni 2009 (4 BN 28.08) die Revision zu.
  • VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16

    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

    Mit Beschluss vom 17. Juni 2009 (- 4 BN 28.08 -) ließ das Bundesverwaltungsgericht die Revision zur Klärung der Frage zu, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen worden sei, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet liege, allein deshalb als wirksam betrachtet werden könne, weil das Land Niedersachsen der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet habe, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen.
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